22.01.2010

Arbeitsrecht Kündigungsfristen müssen neu berechnet werden

Sylvia True-Bohle
Rechtsanwältin

Damm 2
26135 Oldenburg

Nach der bisherigen Gesetzgebung und Rechtsprechung kam eine Verlängerung der Kündigungsfristen im Arbeitsrecht dann in Betracht wenn die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Geburtstag berücksichtigt worden ist.

Die Zeiten, die man vor der Vollendung des 25. Lebensjahres im Betrieb gearbeitet hat, wurden nämlich bisher nicht angerechnet.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sah nun darin eine diskriminierende Regelungen im deutschen Arbeitsrecht und hat diese Regelung angeprangert.

Ab sofort soll nun die gesamte tatsächliche Betriebszugehörigkeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden und nicht etwas nur die Zeiten ab dem 25. Lebensjahr (EuGH, Rechtssache C-555/07).

Daher gilt es bei Neukündigungen, diese unbedingt auch auf die Einhaltung dieser Entscheidung prüfen zu lassen. auf laufende Verfahren ist diese Entscheidung hingegen nicht anzuwenden.