19.08.2010

Banken und fehlerhafte Anlage-Beratungen

Sylvia True-Bohle
Rechtsanwältin

Damm 2
26135 Oldenburg

Immer wieder gibt es Streit um die Frage, ob ein Anleger von seiner Bank wirklich über bestehende Risiken aufgeklärt hat.

Lag bisher die Beweislast beim Kunden, kann sich daran nur etwas ändern:

Mit Urteil vom 12.04.2010 ( Az.: 9 O 2124/09) hat das LG Oldenburg eine beklagte Bank zum Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt, weil dieser über die fehlende
Einlagensicherung bei dem verkauften Zertifikat nicht aufgeklärt worden sein.

Das LG sieht eine Pflicht der Bank, und zwar unabhängig von
dem Risikoprofil des Anlegers, immer aufzuklären.

Das LG hat in diesem beachtenswerten Urteil aber auch eine entscheidende Beweislastregel aufgestellt:

Die dort verklagte Bank verwendete computergestützte
Beraterleitfäden, der die Beratungsgespräche unterstützen sollte.

In diesem Leitfaden war aber ein Hinweis auf die fehlende
Einlagensicherung nicht vorgesehen. Das, so das LG, führt dann dazu, dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein
solcher Hinweis auch gar nicht erfolgt ist, uns sei eben eine Pflichtverletzung.

Die Bank wurde zum Schadensersatz verurteilt.