Das Ärgernis 2007: Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes sind kostenpflichtig!


Steuerberater
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71229 Leonberg

Das Jahressteuergesetz 2007, dem der Bundesrat im Dezember 2006 noch zustimmen muß, was aber lediglich nur noch eine Formalie darstellt, wirft seine unangenehmen Schatten voraus. Ein kleiner Teil des Artikels 10 dieses Gesetzes sorgt für große Verärgerung: Ab dem 1.1.2007 sollen Finanzämter für die Bearbeitung von Anträgen der Steuerpflichtigen auf Erteilung einer verbindlichen Zusage oder verbindlichen Auskunft Gebühren verlangen. Abgerechnet werden soll nach dem sogenannten Gegenstandswert, wie es der Gesetzestext vorsieht. Kann dieser Wert nicht geschätzt werden, dann fallen je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit durch den Finanzbeamten 50 Euro an. Die Mindestgebühr liegt bei 100 Euro.
Bei der Abstimmung im Bundestag hat diesen Passus wohl niemand bemerkt, denn er war im ursprünglichen Referentenentwurf nicht enthalten. Die Gebühr wird im Wesentlichen mit der Kompliziertheit des Steuerrrechts und dem dadurch verursachten Anstieg der Anträge begründet. Der Gesetzgeber geht hierbei von keinen normalen öffentlichen Dienstleistungen aus, sondern von einer Sonderleistung. Daher seien die Gebühren gerechtfertigt. Zudem soll die Gebühr die Verfahren beschleunigen.
Dem Grunde nach handelt es sich hierbei um ein Abkassieren des Staates, der für die Kompliziertheit der Steuergesetze durch die dauernden Änderungen verantwortlich ist.
Grundsätzlich müssen die Finanzämter den Steuerzahlern kostenlos Auskünfte erteilen, schließlich zahlen die Bürger sehr viel und immer höhere Steuern (s. Umsatzsteuererhöhung auf 19% ) an den Staat. Es steht daher zu befürchten, dass auch die Einspruchsverfahren, die bisher keine Verwaltungsgebühr ausgelöst haben, demnächst gebührenpflichtig werden können. Vielleicht muss man bald auch Gebühren für die Steuerveranlagungen an die Finanzverwaltung bezahlen.
Weitere Fragen zu dieser unschönen Thematik beantworte ich Ihnen gerne.





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