22.02.2008

Das Umgangsrecht im Rahmen der geplanten Reform des familiengerichtlichen Verfahrens

Sylvia True-Bohle
Rechtsanwältin

Damm 2
26135 Oldenburg

Das Unterhaltsrecht ist nun seit dem 01.01.2008 in Kraft. Es beherrscht jetzt die Gemüter.

Nahezu in den Hintergrund getreten ist jedoch eine weitere auf den Weg gebrachte Reform.

Es handelt sich dabei um die geplante Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Unter anderem in Umgangsrechtsverfahren plant die Reform erhebliche Änderungen:

In Kindschaftssachen, insbesondere dem Umgangsrecht, müssen die Verfahren vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Spätestens nach einem Monat ab Eingang des Antrages soll das Gericht mit allen Beteiligten den Antrag erörtern.

Vorrangig soll eine einvernehmliche Lösung sein. Ist diese hingegen nicht möglich, sollen die Gerichte eine einstweilige Anordnung in Betracht ziehen, damit der Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil so schnell wie möglich wieder erfolgen kann.

Es ist weiter geplant , die Möglichkeit der Einsetzung eines Umgangsrechtpflegers zu schaffen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass das Kind trotzdem weiter Kontakt zum anderen Elternteil halten kann.


Die Vollstreckung von Umgangsrechtsregelungen soll schneller und effektiver werden. So soll es in Zukunft, neben dem bekannten Zwangsgeld, ein Ordnungsgeld geben, das auch vollstreckt werden kann, wenn die Verpflichtung bereits zeitlich entfallen ist. So kann z.B. gegen einen Elternteil ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn dieser den Umgang nicht wie vereinbart eingeräumt hat, z.B. bei den Feiertagsregelungen, auch wenn die Feiertage bereits vorbei sind.


Viele geplante Regelungen werden bereits in jetzigen Verfahren umgesetzt. Dennoch dauern die Verfahren häufig immer noch zu lange, so dass für die betroffenen Kinder und Eltern zu hoffen bleibt, dass die geplante Änderung auch zum gewünschten Ziel führt.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Reform wie geplant, Mitte 2009, Inkrafttreten wird.