Die GEZ und der PC
Heute schon GEZahlt?
Mit diesem Slogan wurden eine Vielzahl von Computer-Besitzern daran erinnert, dass nach Ausfassung der GEZ für beruflich genutzte, internetfähige Computer, zusätzliche Gebühren zu zahlen wären.
Einige Nutzer haben vollkommen zurecht diese Gebühren nicht gezahlt, so dass die Gerichte zu entscheiden hatten.
Nachdem das Verwaltungsgericht Braunschweig bereits am 15.07.2008 (Az.: 4 A 149/07) diese PC-Gebühr für rechtswidrig erklärt hat, dass Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 15.07.2008 (Az.: 1 K 496/08) ähnlich entschieden hat, hat nun auch nochmals das Verwaltungsgericht Braunschweig im Urteil vom 20.11.2009 (Az.: 4 A 188/09) deutlich gemacht, dass diese erhobenen Gebühren nicht rechtens sind.
Im Urteil heißt es, dass der NDR keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung stelle und laut Gericht angezweifelt wird, dass der NDR überhaupt die Kapazitäten habe, die Personen, die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio versorgen kann.
Man sollte also schon überlegen, ob man die geforderten Gebühren widerstandslos zahlen will; die neuste Rechtsprechung macht den Zahlungsverweigern Mut.








Die Antwort war sehr hilfreich