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30.01.2010
Fehlerhafte Wohnflächenberechnung
Wer kennt es nicht? Man mietet eine Wohnung und spätestens bei der Nebenkostenabrechnung kommt die, die Wohnfläche nachzumessen, da nach qm die Kostenverteilung vorgenommen worden ist.
Weicht nun die vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10% ab, stellt dieses nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur einen Mangel dar, sondern führt auch zu einer Mietminderung, Rückzahlung und Neuberechnung der Nebenkosten.
Eine Messung kann sich also schon lohnen, wenn, ja wenn denn auch eine bestimmte Wohnfläche tatsächlich im Mietvertrag vereinbart worden ist.
Daher sollte ein Mieter schon darauf achten, dass eine qm-Zahl im Vertrag aufgeführt worden ist.
Ist dieses der Fall, hat der Vermieter im Falle einer Abweichung auch dann schlechte Karten, wenn es sich um ein Haus handelt:
In einem nun entschiedenen Fall ( BGH, Urt.v. 28.10.2009, Az.: VIII ZR 164/08 ) kam es zu einer solchen Abweichung. Der Vermieter kam dann auf die Idee, den mitvermieteten Garten einzubeziehen, um so die 10%-Grenze aufzulockern.
Die Richter spielten aber nicht mit und machten deutlich, dass zwar die Terrassenfläche eine Rolle spielen kann, nicht aber der restliche Garten.
Wie gesagt: Eine Messung kann lohnenswert sein.
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