24.03.2010

Geschwindigkeitsüberschreitung und Fahrverbot

Sylvia True-Bohle
Rechtsanwältin

Damm 2
26135 Oldenburg

Immer wieder kommt es vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Dass dieses nicht unerhebliche wirtschaftliche Nachteile bis hin zum Verlust des Arbeitsplates haben kann, liegt auf der Hand.

Eine Vielzahl von Versuchen gehen also dahin, unter Erhöhung des Bußgeldes dann von der Verhängung des Regelfahrverbots abzusehen.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht, wie das OLG Frankfurt nunmehr mit Beschluss vom 30.10.2009, Aktenzeichen 2 Ss OWi 239/09 ausgeführt hat.

In dieser Entscheidung weist das OLG ausdrücklich daraufhin, dass von der Verhängung des Regelfahrverbotes nur ausnahmsweise abgesehen werden kann. Es muss eine außergewöhnliche Härte, wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder Existenzverlust bei einem Selbstständigen geboten sein, wobei es allerdings einem Fahrer auch möglich ist, durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung von öffentlicher Verkehrsmittel oder Inanspruchnahme von Fahrgemeinschaften die Zeit des Fahrverbotes zu überbrücken.

Damit hat das OLG noch einmal die ständige Rechtsprechung deutlich gemacht, so dass es bei einer solchen Vorgehensweise immer einer sehr genauen Darlegung und Beweiserbringung bedarf.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt wenden, um diese Voraussetzungen im Einzelnen herauszustellen.