Gültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis
Immer wieder wird versucht, durch die Erlangung einer ausländischen Fahrerlaubnis ein in der BRD ausgesprochenes Verbot zu umgehen.
Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.08.2011, Az.: 3 C 25/10 hierzu Stellung bezogen und ganz deutlich gemacht, dass es unverzichtbar sei, dass der Betroffene seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat nachzuweisen hat.
Fehlt ein solcher Nachweis, kommt auch nicht etwa eine sogenannte Einzelfallentscheidung in Betracht - die deutsche Fahrerlaubnisbehörde hat bei fehlenden Nachweis gar kein Spielraum mehr.
Daher kann nur zur Vorsicht geraten werden, im Zuge eines "Führerscheintourismus" vorschnell Zeit und Geld für die Erlangung einer ausländischen Fahrerlaubnis aufzuwenden.
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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