22.12.2006

Handy am Steuer

Sylvia True-Bohle
Rechtsanwältin

Damm 2
26135 Oldenburg

Nun, zur Weihnachtszeit, werden sicherlich wieder einige Handys verschenkt werden. Zu befürchten steht auch, dass sie dann wieder benutzt werden.

Mittlerweile weiß ein jeder Autofahrer, dass er ein Handy ohne entsprechende Freisprechanlage lieber nicht benutzen sollte, will er sein Punktekonto nicht stetig füllen.

Nicht bekannt ist aber, dass das Handy auch sonst nicht im Auto benutzt werden sollte:

So hat ein Autofahrer sein Handy dazu benutzt, Informationen auf sein Handy, das eine entsprechende Speicherfunktion hatte, während der Fahrt zu sprechen. Er war der Auffassung, dass das Handy hier allein einem Diktiergerät gleichkomme und so benutzt werden dürfe.

Nein, urteilten die Richter des OLG Jena, Beschluss vom 31.05.2006, Az.: 1 Ss 82/06.

Die Richter sind der Auffassung, dass der Gesetzeswortlaut die Nutzung des Handys an sich verbietet, und zwar unabhängig davon, ob als Diktiergerät oder als Telefon.

So musste unser Autofahrer die Strafe wohl oder übel zahlen.

An dieser Stelle wünsche ich daher neben besinnlichen Feiertagen eine unbeschwerte Handynutzung.


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle