19.03.2009

Neues Unterhaltsrecht und der BGH

Sylvia True-Bohle
Rechtsanwältin

Damm 2
26135 Oldenburg

Nun hat der Bundesgerichtshof mit einer weitere Entscheidung (Az.: XII ZR 74/08) das neue Unterhaltsrecht ausgeformt.

Danach müssen Alleinerziehende nach einer Scheidung künftig schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen.

Das hat der Bundesgerichtshof in seinem jetzt veröffentlichten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt.

Danach kann der Unterhaltsanspruch dann, wenn Betreuungsmöglichkeiten fütr das Kind ausreichend vorhanden sind, auch bei Betreuung gemeinsamer Kinder entfallen.

Dieses bedeutet, dass ein Unterhaltsgläubiger nun nicht generell darauf vertrauen darf, dass eine Vollzeitbeschäftigung erst bei einem Kindesalter von 13/14 Jahren erwartet werden kann, so dass mit einer Überprüfung der Unterhaltsentscheidungen zu rechnen sein dürfte.

Entscheidend ist aber, und das hat der BGH deutlich gemacht, immer der Einzelfall.