08.01.2012

Recht und Moral–was einen Bundespräsidenten von Privatpersonen unterscheidet

Holger Hesterberg
Rechtsanwalt

Heidestraße 3
82515 Wolfratshausen

Christian Wulff höchstpersönlich ruft den BILD-Chefredakteur an, um eine Veröffentlichung zu verhindern. Seine "Kriegserklärung" hinterläßt er auf dessen Mailbox. Gutes Krisenmanagement sieht anders aus.

Seit Dezember ist bekannt, daß Bundespräsident Christian Wulff sein Privathaus im Jahr 2008 als niedersächsischer Ministerpräsident nach eigenen Angaben mit Hilfe eines Privatkredits der Frau seines Freundes Egon Geerkens finanziert habe. Wegen diesem Kredit wurde er vor dem niedersächsischen Landtag mit Fragen zu seinen Geschäftsbeziehungen zu Egon Geerkens konfrontiert. Er hatte bei einer Befragung des Landtages verschwiegen, daß dieser Kredit mittelbar doch über Herrn Geerkens gelaufen war. Geschmäckle haben auch diverse Begleitungen des Herrn Geerkens auf Auslandsreisen, oder Urlaube des Bundespräsidenten oder seines entlassenen Pressesprechers in Privatdomozilen des Herrn Geerkens und anderen prominenten Personen aus den Reihen der sog. hannoveraner Erbfreunde, mit der auch der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder engen Kontakt pflegte – das dies grundsätzlich mit einem öffentlichen Amt korrespondieren kann, hat der Fall Schröder gezeigt. Die Causa Wulff zeigt jedoch, wann man „den Rubikon überschritten hat“. Es gibt nicht wenige Stimmen von bekannten Verfassungsrechtlern, die in diesen Vorfällen Gesetzesverstöße sehen.

Auch bezüglich des Zustandekommens des Kredites bei der BW-Bank scheint der Bundespräsident es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen: Die BW-Bank widersprach der Darstellung des Bundespräsidenten in dem TV-Interview nach Medienberichten. Demnach kam der Vertrag für ein langfristiges Darlehen zur Finanzierung des Einfamilienhauses nicht bereits Ende November 2011 zustande, wie es Wulff am Mittwoch bei ARD und ZDF beteuert hatte. Denn im November hätten sich die Bank und Wulff nur mündlich geeinigt. Die von Wulff behauptete "Handschlagqualität" reiche jedoch nach Auskunft der Bank nicht aus, um den Vertrag wirksam werden zu lassen. "Ein Kreditvertrag mit Verbrauchern bedarf der Schriftform", so die Bank. Einen schriftlichen Vertrag schickte das Geldinstitut erst am 12. Dezember an Wulff. Er unterschrieb am 21. Dezember und damit rund eine Woche nach den ersten Medienberichten über seine Hausfinanzierung. Ein Verbraucherkreditvertrag bedarf nach § 492 BGB der Schriftform, erst dann ist der Vertrag „zustandegekommen“.

In einem jahrelangen Verfahren hat der Spiegel das Recht darauf erstritten, Einsicht in das Grundbuch des privatfinanzierten Hauses des Bundespräsidenten zu nehmen. Neben dem AG Burgwedel am 28. Dezember 2010 und dem OLG Celle am 19. Januar 2011, hat schließlich der BGH am 17. August 2011 entschlossen (Az. V ZB 47/11). Naturgemäß ist es wahrscheinlich ist, daß Wulff seit gut einem Jahr Kenntnis von der Recherche des Spiegel hatte.

Am 12.Dezember 2011 hat Wulff nach zum Jahresende verbreiteten Informationen der FAZ sowie auch der SZ versucht, die BILD-Zeitung von einer Veröffentlichung der Informationen abzuhalten. Im Anschluss an diese Veröffentlichungen hat die Chefredaktion des Boulevardblatts eine eigene Stellungnahme publiziert, in der sie bestätigt, daß der Bundespräsident persönlich den Chefredakteur Kai Diekmann angerufen habe, nachdem er eine zuvor abgegebene Stellungnahme zu der Kreditaffäre zurückgezogen habe. Als es nicht gelang, den auf Dienstreise befindlichen Diekmann zu erreichen, "hinterließ der Bundespräsident eine längere Nachricht auf der Handy-Mailbox des Chefredakteurs. Der Bundespräsident zeigte sich darin empört über die Recherchen zu dem Hauskredit und drohte u.a. mit strafrechtlichen Konsequenzen für den verantwortlichen BILD-Redakteur."
Nach Informationen der SZ soll Wulff dem Bild-Chefredakteur den "endgültigen Bruch" mit dem Springer-Verlag angedroht haben, falls diese "unglaubliche" Geschichte tatsächlich erscheine. Für ihn und seine Frau sei "der Rubikon überschritten", habe Wulff sich ereifert. Nach der Veröffentlichung der BILD zum Hauskredit hat sich der Bundespräsident dann wieder beim Chefredakteur für seine Entgleisungen entschuldigt.

Eine Handhabe, gegen die Veröffentlichungen vorzugehen, hatte der Bundespräsident nicht. Dies hätte ihm als Volljurist eigentlich bekannt sein müssen: Jüngst mit einem Beschluss vom 8. Dezember 2011 hat das BVerfG wieder einmal die weitgehende Freiheit der Wortberichterstattung bei Prominenten unterstrichen (Beschl. v. 08.12.2011, Az. 1 BvR 927/08). Ein Politiker oder Prominenter darf nicht darauf vertrauen, dass private Transaktionen vertraulich bleiben und nicht von den Medien aufgegriffen werden. Die Freiheit der Medien, auch über die Finanzierung eines privaten Hauses zu berichten, ist hoch anzusiedeln. Es wäre mit der bisherigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als auch des Bundesgerichtshofs (BGH), nicht zu vertreten, ein Berichtsverbot zu verhängen.

Die Information über eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter verletzt im Übrigen keine strafrechtliche Norm. Sie ist kein Verstoß gegen § 201 StGB, den Schutz des nicht öffentlich gesprochenen Wortes. Wer auf Anrufbeantworter spricht, der nimmt hin, dass auch andere außer dem Angerufenen die Nachricht hören. Eine aufgezeichnete Nachricht auf einer Mailbox ist etwas anderes, als wenn unerlaubt ein Gespräch mitgehört und aufgezeichnet wird.

Das scheibchenweise Einräumen von bereits Bekanntem über Rechtsanwälte, Pro-Forma-Entschuldigungen, persönliche Beteuerungen, denen dann wieder neue Enthüllungen folgen, der Verweis auf das „hohe Gut der Pressefreiheit“, über die man sich dann aber wider besseren Wissens hinwegsetzen will, und das Hinterlassen von unwürdigen Nachrichten auf Mailboxen zeugt von schlechtem Krisenmanagement und ebensolchen Nerven. Auf jeden Fall entsteht hier der Eindruck, daß man an sich andere Maßstäbe anlegt, als an andere. Herr Theodor zu Guttenberg hatte da schon wegen weit weniger seinen Hut genommen.

Zur vielzitierten Würde des Amtes des Bundespräsidenten gehört auch, daß dieser erkennt, wann er diesem nicht mehr dienen, sondern nur noch schaden kann. Der Rubikon, die vielzitierte Grenze, ist spätestens dann und unabhängig von der Art der Verfehlungen überschritten, wenn der Bürger, ggf. mit verächtlichen Bemerkungen, das Fernsehprogramm umschaltet oder weghört, sobald der Bundespräsident dort spricht. Diese Zerrüttung dürfte diese Woche eingetreten sein.

Jedenfalls scheint das gesamte Verhalten des Bundespräsidenten eines Staatsoberhauptes unwürdig, das in der Tradition von Persönlichkeiten wie Theodor Heuss oder Richard von Weizäcker steht. In diesem Amt geht es um mehr als nur um die Rechtslage – es geht um Moral und Anstand.


Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im DAV

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