STALKING
Unter Stalking versteht man das willentliche, wiederholte Verfolgen und/oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht oder sogar geschädigt werden kann.
Sei es eine vorangegangene Trennung, sei es ein Internetauftritt, Stalking tritt in letzter Zeit vermehrt auf, so das die Frage gestellt werden muss, wie man darauf reagieren kann und soll.
1.)
Zunächst haben Sie die Möglichkeit, überhaupt nicht zu reagieren, da dieses dann teilweise dazu führt, dass der Stalker das Interesse mangels Reaktion verliert und seine "Aktivitäten" einstellt.
2.)
Sie haben die Möglichkeit, zivilrechtlichen die Unterlassung zu fordern und können diesen Anspruch dann auch gerichtlich durchsetzen.
Eine anschließende Zwangsvollstreckung würde mit einem Zwangsgeld beginnen und ggfs. sogar mit einer Zwangshaft enden.
Sind die Kosten dann beim Stalker nicht beizutreiben, werden Sie diese Kosten aber selbst tragen müssen.
3.)
Sie stellen Strafanzeige nach § 238 StGB, da eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe droht, ggfs. wird die Strafe sogar noch höher ausgesprochen.
Dazu sollten Sie alle Unterlagen einreichen und auch alle Vorgänge so genau wie möglich dokumentieren können. Die Strafanzeige ist für Sie kostenlos.
Welche der drei Möglichkeiten hier nun die Beste ist, lässt sich nicht vorhersagen und verlangt auch eine vorherige Beratung.








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