Solidaritätszuschlag: Neue Klage anhängig

Steuerberater
Stockumer Str. 28
58453 Witten

Beim Niedersächsischen Finanzgericht ist ein neues Verfahren anhängig. Es betrifft Veranlagungszeiträume ab 2007. Veranlagungszeiträume vor 2007 sind nicht betroffen. Steuerpflichtige mit einem noch anfechtbaren Steuerbescheid ab 2007 können unter Hinweis auf das Verfahren beim Niedersächsischen Finanzgericht unter Angabe des Aktenzeichens 7 K 143/08 Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Da das Verfahren aber zunächst nur beim Finanzgericht anhängig ist, müssen Finanzämter einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens derzeit noch nicht entsprechen. Sobald das Verfahren aber beim Bundesfinanzhof anhängig ist, hat der Steuerpflichtige ein Anrecht auf die Gewährung der Verfahrensruhe und kann seinen Steuerbescheid offen halten.





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