Unterhaltsverwirkung wegen Ehebruch
Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 19.07.2011, Az.: 13 UF 3/11, wieder einmal eine lesenswerte Entscheidung zur Unterhaltsverwirkung gefällt.
Dort war der Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt, da eine Ehefrau die langen, berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres Ehemannes (dieser war Fernfahrer) zur Aufnahme eines intimen Verhältnisses zu einem langjährigen, gemeinsamen Freund genutzt hat. Diesem Freund hatten die Eheleute beide zuvor wegen finanzieller Notlage bei sich Unterkunft gewährt.
Das OLG hat die Ehefeindlichkeit dieses Verhaltens bejaht und sogar noch dadurch als verstärkt angesehen, dass die Ehefrau die neue Beziehung so lange wie möglich geheim gehalten hat und später nach Aufdecken durch den Ehemann offen fortgesetzt hat.
Diese Entscheidung kann deshalb so durchgreifend sein, weil hier die Ehefeindlichkeit eines Ehebruches durch die Geheimhaltung besonders hervorgehoben worden ist.
All dieses kann bei solchen Trennungen, also im Rahmen eines Unterhaltsanspruches, eine sehr wesentliche Rolle spielen.






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