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11.11.2005
Verkehrsunfall was nun?
1. Ruhe bewahren.
2. Fahrerflucht ist strafbar.
3. Zur Sicherung Ihrer eigenen Ansprüche dokumentieren Sie den Schadenhergang und das Schadenbild. Zum Glück haben Sie im Auto Kreide und einen Fotoapparat dabei. Mit der Kreide markieren Sie auf der Straße den Beginn, den Verlauf und das Ende der Bremsspuren, den Kollisionspunkt, die Endstellung der Fahrzeuge, das Splitterfeld usw.. Fotos werden mit wichtigen Bezugspunkten (Kanaldeckel, auffälliger Stein usw.) gefertigt. Bei einer Unfallskizze arbeiten Sie bitte gründlich. Die Qualität der Spurensicherung entscheidet möglicherweise über den Prozessausgang.
4. Sicherung des Anspruchgegners: Personaldaten und Fahrzeugdaten notieren und unterzeichnen lassen. Gegebenenfalls Grüne Karte bei Ausländerbeteiligung.
5. Seit dem 01.01.2003 kann man beim Deutschen Büro Grüne Karte eV. sowohl bei Inlands - auch als bei Auslandsunfällen mit Ausländern den Anspruch erheben.
6. Ist die Polizei vor Ort, bedeutet Schweigen manchmal Gold. Sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft dürfen Sie zur Sache schweigen. Als Betroffener müssen Sie darüber belehrt werden. Sie haben das Recht zu schweigen und einen Anwalt von Anfang an beizuziehen.
7. Der Schädiger ist nicht unbegrenzt verpflichtet. Der Geschädigte unterliegt der Pflicht zur Schadenminderung. Generell sollte kein Aufwand betrieben werden, der über das hinausgeht, was bei einem eigenen Schaden aufgewendet würde. Sie werden sich also um eine schnelle Reparatur bemühen, nicht am Schadenfall verdienen und Fachkräfte aufsuchen.
8. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist.
9. Grundsätzlich ist der eigene Haftpflichtversicherer innerhalb einer Woche über den Schadenfall zu informieren. Wird dem Ersatzpflichtigen nicht innerhalb von zwei Monaten der Schaden angezeigt, gehen die Ansprüche aus der Gefährdungshaftung verloren.
10. Lassen Sie sich wegen der möglichen Haftungsquote, Regulierungsart und der in Betracht kommenden Ansprüche umfassend beraten. Ein Anwalt haftet Ihnen Kraft Gesetzes für die Richtigkeit der Beratung und nimmt ausschließlich Ihre Interessen bei der Unfallregulierung wahr.
Rechtsanwalt Wirsing, Rothenburg
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