Zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs
Immer wieder wird kontrovers diskutiert, on und wann eine zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhaltes eingreifen kann.
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Unterhalt unbefristet zu werten, so dass diese Frage von herausragender Bedeutung für die Beteiligten sein wird. Argumentiert wird dabei teilweise damit, dass nur bei einer sogenannten Ehedauer eie Begrenzung in Betracht kommt: DAS IST FALSCH!
Gerade jüngere Entscheidungen haben aufgezeigt, dass eine zeitliche Begrenzung, also eine Befristung der Unterhaltszahlungen nicht allein hiervon abhängig ist.
In einer Entscheidung des OLG Koblenz vom 02.11.2006, Az.: 7 UF 774/05 hat der dort erkennende Senat entschieden, dass auch bei einer Ehedauer von 25 Jahren der nacheheliche Unterhalt durchaus befristet werden kann. Der Senat hat nochmals darauf abgestellt, dass nicht etwas die Ehedauer, sondern allein die sogenannte BILLIGKEITSPRÜFUNG das entscheidene Kriterium sei.
Daher sollte auch nach Jahren an eine Neuberechnung des Unterhaltes einschließlich eine eventuell in Betracht kommenden Befristung gedacht werden.








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