Frage

Kündigung BahnCard Abo durch AG oder AN bei Ausscheiden aus der Firma

Fachbereich Recht / Fragennummer : 105504

Thema: ArbeitsrechtHerkunftsland: Deutschland
Einsatz: EUR 25,00Rechnung: per E-Mail
  Status: Beantwortet
  

Frage vom 31.01.2010 - 11:29 Uhr

Mein Ehemann trat im Feb. 2007 eine neue Anstellung bei einer Großbank mit Sitz in Frankfurt an. Da ihm kein Dienstwagen zustand und er häufiger reisen musste, sagte man ihm, man würde für ihn deshalb eine BahnCard50,
1.Klasse, bestellen. Daraufhin füllte eine Sekretärin für ihn den BahnCard Antrag aus, er unterschrieb ihn.(vermutlich, so genau kann er sich daran nicht mehr erinnern, jedenfalls hat er den BahnCard Antrag nicht selbst ausgefüllt und eine Durchschrift liegt uns nicht vor.)
Kurz darauf erhielt er persönlich die Rechnung der Bahn AG über rund 400 €.
Er bezahlte die Rechnung, reichte sie beim Arbeitgeber ein und die Bank
nahm die Rückerstattung auf sein Konto vor.
Im Januar 2008 erhielten wir die neue Rechnung für Februar 2008 - Febr. 2009, mein Mann bezahlte diese, reichte sie wiederum beim Arbeitgeber ein und bekam die Rückerstattung auf sein Konto. Genauso lief es im Jan. 2009 für den Zeitraum Feb. 2009 - Feb. 2010.

Nun wurde per 30.09.2009 das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis, ohne Meinungsverschiedenheiten, per Aufhebungsvertrag und mit Abfindungszahlung beendet.
Wie üblich wurden die Arbeitspapiere übersandt und wir haben die in unserem Besitz befindlichen Sachen des Arbeitgebers, also Handy und Schlüssel zurückgegeben. An die BahnCard dachte niemand weder der AG in seinem Abschlussschreiben noch mein Mann. Nun erhielt mein Mann per Jan. 2010 wieder die Rechnung der Bahn und die neue BahnCard 2010 für den Zeitraum Feb. 2010 - Feb. 2011 über EUR 460,--.
Überrascht davon, setzten wir uns mit dem ehemaligen AG per Mail in Verbindung mit der Bitte um Mitteilung wie wir vorgehen sollten.
(Vorsichtshalber hatten wir sofort versucht die BahnCard noch zu kündigen, jedoch war die 6-wöchige Frist dafür bereits abgelaufen.Nebenbei bemerkt - auch von der Bahn keine schöne Art, die neue BahnCard erst dann zu versenden wenn man nicht mehr kündigen kann -

Nach ca. 10 Tagen erhielten wir auf Anrufbeantworter die Nachricht von der Personalbteilung der Bank, dass mein Mann sich hätte darum kümmern müssen , denn schließlich wüsste ja nur er , dass er eine BahnCard hätte. Kosten könnten daher von der Bank nicht übernommen werden.

Frage 1: Natürlich wusste der AG, dass mein Mann die BahnCard hatte, er hatte Sie ja schließlich bezahlt. Worauf kann mein Mann sich berufen, um eventuell zumindest einen Teil der Kosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen ?

Frage 2 : Sehen Sie eine Chance gegenüber der Bahn, die Kündigung der Karte doch noch vorzunehmen, da mein Mann Sie definitiv als Privatmann nicht braucht und die Kündigungsfrist schon abgelaufen war, als mein Mann die Verlängerungskarte erhielt.

Mit freundlichen Grüßen



:: Antwort

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Telefon : 03641801257, Fax : 032121128582

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Antwort vom 31.01.2010 - 11:35 Uhr

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Frage 1: Natürlich wusste der AG, dass mein Mann die BahnCard hatte, er hatte Sie ja schließlich bezahlt. Worauf kann mein Mann sich berufen, um eventuell zumindest einen Teil der Kosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen ?

Soweit hier der Arbeitgeber die Karte bestellt hat, muss diese auch über den AG wieder gekündigt werden.

Hier muss nun eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihrem Mann und dem AG gefunden werden, um die Kündigung der Bahncard zu veranlassen und weitere Kosten zu vermeiden.

Jedenfalls kann sich Ihr Mann hier darauf berufen, dass der AG die Card bestellt hat und daher auch für die Kündigung und die sonstigen Kosten verantwortlich ist.


Frage 2 : Sehen Sie eine Chance gegenüber der Bahn, die Kündigung der Karte doch noch vorzunehmen, da mein Mann Sie definitiv als Privatmann nicht braucht und die Kündigungsfrist schon abgelaufen war, als mein Mann die Verlängerungskarte erhielt.

Siehe dazu zunächst Frage 1.

Weiterhin muss hier der AG die Kündigung übernehmen. Soweit Ihr Mann Kosten hatte, kann er diese vom AG ersetzt verlangen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
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