Frage
Kündigung BahnCard Abo durch AG oder AN bei Ausscheiden aus der Firma
Fachbereich Recht / Fragennummer : 105504
| Thema | : Arbeitsrecht | Herkunftsland | : Deutschland |
| Einsatz | : EUR 25,00 | Rechnung | : per E-Mail |
| Status | : Beantwortet | ||
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| Frage vom 31.01.2010 - 11:29 Uhr |
Mein Ehemann trat im Feb. 2007 eine neue Anstellung bei einer Großbank mit Sitz in Frankfurt an. Da ihm kein Dienstwagen zustand und er häufiger reisen musste, sagte man ihm, man würde für ihn deshalb eine BahnCard50,
1.Klasse, bestellen. Daraufhin füllte eine Sekretärin für ihn den BahnCard Antrag aus, er unterschrieb ihn.(vermutlich, so genau kann er sich daran nicht mehr erinnern, jedenfalls hat er den BahnCard Antrag nicht selbst ausgefüllt und eine Durchschrift liegt uns nicht vor.)
Kurz darauf erhielt er persönlich die Rechnung der Bahn AG über rund 400 €.
Er bezahlte die Rechnung, reichte sie beim Arbeitgeber ein und die Bank
nahm die Rückerstattung auf sein Konto vor.
Im Januar 2008 erhielten wir die neue Rechnung für Februar 2008 - Febr. 2009, mein Mann bezahlte diese, reichte sie wiederum beim Arbeitgeber ein und bekam die Rückerstattung auf sein Konto. Genauso lief es im Jan. 2009 für den Zeitraum Feb. 2009 - Feb. 2010.
Nun wurde per 30.09.2009 das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis, ohne Meinungsverschiedenheiten, per Aufhebungsvertrag und mit Abfindungszahlung beendet.
Wie üblich wurden die Arbeitspapiere übersandt und wir haben die in unserem Besitz befindlichen Sachen des Arbeitgebers, also Handy und Schlüssel zurückgegeben. An die BahnCard dachte niemand weder der AG in seinem Abschlussschreiben noch mein Mann. Nun erhielt mein Mann per Jan. 2010 wieder die Rechnung der Bahn und die neue BahnCard 2010 für den Zeitraum Feb. 2010 - Feb. 2011 über EUR 460,--.
Überrascht davon, setzten wir uns mit dem ehemaligen AG per Mail in Verbindung mit der Bitte um Mitteilung wie wir vorgehen sollten.
(Vorsichtshalber hatten wir sofort versucht die BahnCard noch zu kündigen, jedoch war die 6-wöchige Frist dafür bereits abgelaufen.Nebenbei bemerkt - auch von der Bahn keine schöne Art, die neue BahnCard erst dann zu versenden wenn man nicht mehr kündigen kann -
Nach ca. 10 Tagen erhielten wir auf Anrufbeantworter die Nachricht von der Personalbteilung der Bank, dass mein Mann sich hätte darum kümmern müssen , denn schließlich wüsste ja nur er , dass er eine BahnCard hätte. Kosten könnten daher von der Bank nicht übernommen werden.
Frage 1: Natürlich wusste der AG, dass mein Mann die BahnCard hatte, er hatte Sie ja schließlich bezahlt. Worauf kann mein Mann sich berufen, um eventuell zumindest einen Teil der Kosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen ?
Frage 2 : Sehen Sie eine Chance gegenüber der Bahn, die Kündigung der Karte doch noch vorzunehmen, da mein Mann Sie definitiv als Privatmann nicht braucht und die Kündigungsfrist schon abgelaufen war, als mein Mann die Verlängerungskarte erhielt.
Mit freundlichen Grüßen
:: Antwort
Rechtsanwalt Steffan SchwerinBrändströmstraße 10, 07749 Jena Telefon : 03641801257, Fax : 032121128582 |
| Antwort vom 31.01.2010 - 11:35 Uhr |
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Frage 1: Natürlich wusste der AG, dass mein Mann die BahnCard hatte, er hatte Sie ja schließlich bezahlt. Worauf kann mein Mann sich berufen, um eventuell zumindest einen Teil der Kosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen ?
Soweit hier der Arbeitgeber die Karte bestellt hat, muss diese auch über den AG wieder gekündigt werden.
Hier muss nun eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihrem Mann und dem AG gefunden werden, um die Kündigung der Bahncard zu veranlassen und weitere Kosten zu vermeiden.
Jedenfalls kann sich Ihr Mann hier darauf berufen, dass der AG die Card bestellt hat und daher auch für die Kündigung und die sonstigen Kosten verantwortlich ist.
Frage 2 : Sehen Sie eine Chance gegenüber der Bahn, die Kündigung der Karte doch noch vorzunehmen, da mein Mann Sie definitiv als Privatmann nicht braucht und die Kündigungsfrist schon abgelaufen war, als mein Mann die Verlängerungskarte erhielt.
Siehe dazu zunächst Frage 1.
Weiterhin muss hier der AG die Kündigung übernehmen. Soweit Ihr Mann Kosten hatte, kann er diese vom AG ersetzt verlangen.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582
Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.raschwerin.de
:: Einmalige Nachfrage
Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 17.03.2010 - 22:32 Uhr
Vielen Dank für die klare Beantwortung meiner Frage.
Gemeinsam mit meinem alten Arbeitgeber haben wir etliche Briefe an die Bahn verfasst und versucht die Bahn zu überzeugen im Rahmen der Kulanz die Kündigung der BahnCard doch noch anzunehmen.
Hier besteht offensichtlich keine Chance, die Bahn besteht auf Einhaltung des BahnCard Vertrages. Mahnungen habe ich bereits erhalten.
Mein Ex Arbeitgeber will jedoch keine Zahlung für die BahnCard leisten.
Aus verschiedenen Gründen möchte ich hier nicht weiter gegen diesen vorgehen.
Nun meine weitere Frage ( möglicherweise neue kostenpflichtige Frage ? ) Aus Recherchen im Internet weiss ich, dass die Praxis der automatischen BahnCard Verlängerung ein Riesen Problem ist, vor dem sehr viele Bahnkunden stehen.
Nun habe ich den Artikel eines Rechtsanwaltskollegen Dr. Christopher Woitkewitsch , Kanzlei König und Kollegen( www.net-lawyer.de ) gelesen, der ausführlich darlegt, dass " die entsprechenden Klauseln der Deutschen Bahn AG zur automatischen Verlängerung der BahnCard unwirksam sind.
Meine Frage : Wie kann ich weiter vorgehen, ich werde vermutlich bald Post eines Inkassobüros bekommen. Hat eine Klage gegen die Bahn Aussicht auf Erfolg ?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung,( die ich allerdings zum 1.4.10 gekündigt habe. )
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Antwort des Beraters auf die einmalige Nachfrage am 18.03.2010 - 09:36 Uhr
Sehr geehrter Fragesteller,
gern nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Zunächst sollten Sie die Bahn unter ausführlicher Bezugnahme auf den erwähnten Artikel anschreiben und auf der Kündigung bestehen.
Reagiert die Bahn nicht entsprechend sollte eine Klage in Erwägung gezogen werden.
Man kann hier bei Ihrer Rechtsschutz anfragen. Dass Sie diese zum 01.04.2010 gekündigt haben, steht dem nicht entgegen, da der Rechtsschutzfall vor diesem Datum liegt.
Gern können Sie sich in dieser Angelegenheit auch an mich wenden. Ich übernehme dann die Anfrage bei der Rechtsschutz und auch den Streit mit der Bahn.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
:: Bewertung
sehr hilfreich | klare Richtung vorgegeben.Vielen Dank





