Frage
Kündigungsfrist 1 Jahr zulässig
Fachbereich Recht / Fragennummer : 105509
| Thema | : Arbeitsrecht | Herkunftsland | : Deutschland |
| Einsatz | : EUR 20,00 | Rechnung | : per E-Mail |
| Status | : Beantwortet | ||
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| Frage vom 03.02.2010 - 18:53 Uhr |
Ich bin als Geschäftsführerin angestellt. Mein Vertrag sieht vor, daß nach Ablauf von 3 Jahren (diese sind abgelaufen) der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert wird, wenn nicht einer der beiden Parteien den Vertrag 6 Monate vor Ablauf kündigt.
Ist diese Kündigungsfrist zulässig und wenn nein, welche Kündigungsfrist hat dann Gültigkeit
:: Antwort
Rechtsanwalt Wolfram GeyerRenatastr. 40, 80634 München Telefon : 0171/6132015, Fax : 089/30767894 |
| Antwort vom 03.02.2010 - 19:23 Uhr |
Sehr geehrte Ratsuchende,
grundsätzlich ist eine Verlängerungsoption bei Arbeitsverträgen - wie hier - zulässig, vorausgesetzt dass ein wirksam befristeter Vertrag vorliegt. Es muss also ein Sachgrund für die Befristung gemäß § 14 TzBfG vorliegen.
Die Kündigungsfrist von sechs Monaten ist auch zulässig, nach der gesetzlichen Regelung des § 622 Abs. 6 BGB darf nur keine längere Frist für die Kündigung durch den Arbeitnehmer vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Die Verlängerung und auch die Verkürzung der Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB ist zulässig, es darf nur keine kürzere Frist als vier Wochen (§ 622 Abs. 1 BGB) vereinbart werden, wie sich aus § 622 Abs. 5 BGB ergibt.
Auch die Änderung des Kündigungstermins (nur einmal pro Jahr) ist zulässig, da nach der gesetzlichen Regelung eine variable Gestaltung oder ein Entfallen von Kündigungsterminen nicht ausgeschlossen wird (Palandt BGB § 622 Rn. 22).
Ich hoffe, ich konnte Ihre Rechtsfrage hinreichend und verständlich beantworten. Bei Unklarheiten können Sie gerne von der Rückfragemöglichkeit Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
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