Frage

Nebenverdienst und Krankenkasse

Fachbereich Recht / Fragennummer : 105516

Thema: Allgemeines ZivilrechtHerkunftsland: Deutschland
Einsatz: EUR 30,00Rechnung: per E-Mail
  Status: Beantwortet
  

Frage vom 15.02.2010 - 18:52 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin als Logopädin bei der Stadt angestellt und arbeite in einem Heim mit 19,5 Wochenstunden bei einem Bruttoverdienst von 1191 Euro. Zusätzlich arbeite ich in einer freien Praxis (anderer Einsatzort) als Freie Mitarbeiterin, also selbständig. Von der gesetzlichen Krankenkasse habe ich vorneweg nur die Information bekommen, ich dürfe nicht mehr als 18 Wochenstunden nebenher arbeiten. Da pro Therapie aber lediglich 45 min anfallen (und die Vor-bzw. Nachbereitungszeit quasi "Privatvergnügen" ist, also überhaupt nicht bezahlt wird), liege ich bei weitem unter dieser Grenze. Wieviel darf ich in meiner Nebentätigkeit jedoch verdienen? Und ab welcher Summe müßte ich noch zusätzlich zu meiner normalen Krankenversicherung eine Krankenversicherung abschliessen? Und wieviel Prozent von meinem Gehalt würde diese zusätzliche KV betragen?
Könnte es auch passieren, dass meine Praxisinhaberin Ärger bekommt, wenn ich "zuviel" als FM verdiente (von wegen "Scheinselbständigkeit")?
Wird dabei die Brutto-Summe des Nebenverdienstes berücksichtigt oder die Summe nach Abzug der Auslagen?
Ich hoffe, mein Anliegen ist nicht zu kompliziert und bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße



:: Antwort

Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla
Rechtsanwaltskanzlei Newerla, Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven
Telefon : 0471/140-241, Fax : 0471/140-244

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Antwort vom 15.02.2010 - 19:31 Uhr

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.)Wieviel darf ich in meiner Nebentätigkeit jedoch verdienen?

Sofern ich Sie richtig verstehe, sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich hierbei gibt es grundsätzlich keine Grenze für den Nebenverdienst. Maßgeblich ist grundsätzlich Ihr Einkommen, welches sich aus Nebenverdienst und Haupterwerbstätigkeit zusammengesetzt.
ist dieses Einkommen ist nicht limitiert.

Sofern Sie allerdings über einen bestimmten Betrag kommen, erreichen Sie die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Dies bedeutet dann aber allerdings nicht, dass Sie nicht mehr krankenversichert sind bzw. nicht mehr verdienen dürfen, sondern dass die Versicherungsbeiträge dann nicht mehr gemessen am Einkommen steigen, weil der Höchstsatz (also die Beitragsbemessungsgrenze) erreicht ist.

Sofern Sie privat krankenversichert sind, kommt es auf den genauen Inhalt des Versicherungsvertrages an, sodass ich ohne Kenntnis dieses Vertragsinhalts leider keine abschließende Stellung nehmen kann.


Zu 2.)Und ab welcher Summe müßte ich noch zusätzlich zu meiner normalen Krankenversicherung eine Krankenversicherung abschliessen? Und wieviel Prozent von meinem Gehalt würde diese zusätzliche KV betragen?

Wie gesagt, können Sie dadurch, dass Sie einen gewissen Verdienst erwirtschaften, nicht automatisch aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausfallen(sofern es sich um eine private Krankenversicherung handeln sollte schauen Sie bitte noch einmal in die Versicherungsbedingungen).

Zu 3.)Könnte es auch passieren, dass meine Praxisinhaberin Ärger bekommt, wenn ich "zuviel" als FM verdiente (von wegen "Scheinselbständigkeit")?

Dies hängt vom Einzelfall hat und kann im Rahmen einer Erstberatung leider nicht abschließend beurteilt werden. Ob nämlich ein Fall von Scheinselbstständigkeit vorliegt, hängt nicht ausschließlich davon ab, wie viel sie verdienen. Ein weiteres Kriterium wäre zum Beispiel, ob sie weisungsgebunden sind, die Praxisinhaber Ihnen also Vorschriften machen darf und insbesondere ob sie Ihre einzige Auftraggeberin ist.

Zu 4.)Wird dabei die Brutto-Summe des Nebenverdienstes berücksichtigt oder die Summe nach Abzug der Auslagen?

Ausgangspunkt für die für die Berechnung des individuellen Krankenkassenbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung ist stets das Brutto-Einkommen

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend und einen erfolgreichen Wochenstart!


Mit freundlichem Gruß von der verschneiten Nordseeküste!

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316






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