Frage
Vertrag nicht unterzeichnet aber Leistung erbracht
Fachbereich Recht / Fragennummer : 105556
| Thema | : Vertragsrecht | Herkunftsland | : Deutschland |
| Einsatz | : EUR 30,00 | Rechnung | : per E-Mail |
| Status | : Beantwortet | ||
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| Frage vom 08.03.2010 - 22:54 Uhr |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben einer Kundin eine Dienstleistung zu einem monatlichen Pauschalpreis angeboten. Mit der Dienstleistung haben wir bereits vor Zusendung eines Vertrages an unsere Kundin begonnen. Der Vetrag wurde seitens der Kundin jedoch nie unterschrieben zurückgesandt. Auf nachfragen und Erinnerungen wurde nicht reagiert. Die Leistung wird seitens unseres Unternehmens noch immer erbracht. Ist die Kundin dennoch zur entsprechenden Vergütung verpflichtet, obwohl der Vertrag vom Kunden nicht unterzeichnet wurde ?
:: Antwort
Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe NewerlaRechtsanwaltskanzlei Newerla, Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven Telefon : 0471/140-241, Fax : 0471/140-244 |
| Antwort vom 09.03.2010 - 01:04 Uhr |
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung haben Sie zwar keinen schriftlichen Vertrag,aber der Kunde hat die von Ihnen angebotenen Dienstleistung mit Ihrem Einverständnis in Anspruch genommen.
Hierdurch ist meines Erachtens ein Vertragsverhältnis duch schlüssiges Verhalten ,also die Inanspruchnahme Ihrer Dienstleistung entstanden.
Dementsprechend haben Sie auch einen Anspruch auf Vergütung Ihrer erbrachten Leistungen.
Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach.
Mit freundlichem Gruß
Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
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