Autofinanzierung bei Insolvenz
- Frage #106220 vom 06.12.2011 - 21:02 Uhr
- Thema: Insolvenzrecht
- Einsatz: € 40,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Ich bin aktuell noch nicht in der Privatinsolvenz und habe vorab eine Frage.
Es besteht auf meinen Namen bei der BMW Bank ein Finanzierungsvertrag mit mir als Hauptdarlehensnehmer und meiner Frau als Bürge (2. Darlehensnehmer).
- Was geschieht im Falle einer Insolvenz?
- Muss ich das Fahrzeug (3 Monate alter Neuwagen!) zurückgeben?
- Was passiert mit dem Bürgen?
- Muss der Finanzierungsvertrag aufgelöst werden?

Sehr geehrter Ratsuchender,
nach § 112 InsO kann bei Ihrer Insolvenz der Vertrag vom Leasinggeber weder wegen Zahlungsrückständen aus der Zeit vor der Insolvenz noch wegen der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse aufgrund der Insolvenz gekündigt werden.
Wenn die Raten durch den Insolvenzverwalter weiter gezahlt werden, wird der Leasingvertrag normal fortgeführt. Die zukünftigen Leasingraten sind Masseschulden gemäß § 55 Abs.1 Nr. 2 InsO.
Wenn aber die Leasingraten nicht gezahlt werden, so sind die nach Antragstellung entstandenen Raten, Ansprüche auf Nutzungsentschädigung etc. einfache Insolvenzforderungen.
Das Fahrzeug könnte dann in der Tat auch herausverlangt werden.
Gleiches gilt auch für den Finanzierungsvertrag. Sie könnten ihn nicht auflösen, da alein der Insolvenzverwalter dazu berechtigt wäre.
Die Bürgin haftet. Sie kann nur zahlen oder selbst ein Insolvenzverfahren einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvai True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php