Bauträger insolvent, steuerliche Absetzbarkeit

  • Frage #105778 vom 08.08.2010 - 10:19 Uhr
  • Thema: Steuerrecht
  • Einsatz: € 40,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Situation:

Bauträger für mein privates Bauvorhaben ist insolvent geworden/ Insolvenzverfahren endgültig eröffnet.
Es bestehen Baumängel.
Es wurden durch die in der Branche üblichen und für Bauherren ungünstig gestaltete Zahlungspläne, Beträge Überzahlt.
Gewerke fehlen, die bereits verbaut hätten sein sollen, aber im Bauwerkvertrag in den Zahlungsetappen nicht gelistet sind,
lediglich in der Leistungsbeschreibung.
Verlust hierdurch zweistellig.
Kaum Aussicht aus der Insolvenzmasse Beträge zu erhalten (Ergebnis aber noch offen).

Frage:
Wie können diese Verluste steuerlich abgesetzt werden
(Möglichkeiten, notwendige Unterlagen für steuerliche Geltendmachung, Fristen)?
Welche Erfolgsaussichten?
Zunächst bitte Grobinformation zur Einschätzung, ob dieser Ansatz verfolgt werden kann.
Honorar kann bei eingehender Prüfung und Ausarbeitung entsprechend erhöht werden.

Danke

Antwort vom 08.08.2010 - 11:38 Uhr

Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla

Rechtsanwaltskanzlei Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven
Telefon: 0471/140-241, Fax: 0471/140-244


Sehr geehrter Ratsuchender ,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Leider können Sie die Kosten voraussichtlich nicht steuerlich geltend machen. So hat in einem vergleichbaren Fall das Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 2 K 1029/09) entschieden.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link hierzu beigefügt:

http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1365458/Durch-Baupleite-verlorenes-Geld-ist-keine-aussergewoehnliche-Last.html

Der Knackpunkt ist, dass das Gericht verneinte, dass es sich um eine außergewöhnliche Belastung in solchen Fällen handeln würde, die steuerlich in Ansatz gebracht werden könnte. Zudem handelt es sich hier um ein privates Bauvorhaben. Im gewerblichen Bereich wäre die Antwort unter Umständen anders ausgefallen.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:


Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen kein positiveres Ergebnis mitteilen zu können.. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagvormittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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