Besitzstandswahrung
- Frage #102086 vom 18.11.2006 - 10:25 Uhr
- Thema: Beamtenrecht
- Einsatz: € 30,00 (Rechnung per Post)
- Status: Beantwortet

Ab 2008 sollen auch die Beamten nach Arbeitsplatz und Leistung bezahlt werden. Ich bin 48 Jahre, A7 Regierungsobersekretärin. War 32 Jahre bei einer Behörde die Privatisiert wurde. Bewarb mich zu einer anderen Behörde.. Wurde aber aus Personellen Gründen gegen meinen Willen nach meiner Ausbildung als Bürosachbearbeiterin in die Zentrale gesetzt. Die Ausbildung und auch meine Bewerbung betraf einen ganz anderen Beruf.Auf meine Frage wie der Posten bewertet sei, bekam ich zur Antwort (schriftlich) Der Dienstposten der Bürosachbearbeiterin ist beamtenrechtlich des mittl nichtt. Verwaltungsdienstes zugeordnet. Einer besoldungsspezifischen Dienstpostenbewertung bedarf es nicht. Was ist, wenn das ein A8er oder ein A6er Posten ist? Welche Auswirkungen finanziell kann das ab 2008 haben? Besitzstandswahrung? Bei dieser Behörde gibt es keine Besitzstandswahrung. Das steht sogar in den Stellenausschreibungen. D. O.
Die Frage wurde beantwortet.
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