Betreutes Wohnen / Kostenersatz
- Frage #106294 vom 14.02.2012 - 10:15 Uhr
- Thema: Betreuungsrecht
- Einsatz: € 30,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Sachverhalt: Mutter der Lebensgefährtin lebt in einer betreuten Einrichtung (hat früher zu lange dem Alkohol zugesprochen - ist ein klein wenig hängen geblieben im Bezug auf kognitive Fähigkeiten), ist selbst geschäftsfähig und arbeitet (bastelt) dort gegen ein Taschengeld.
Bezirk Oberbayern kassiert Witwenrente, möchte jetzt aber auch den Pensions-Fond des 1978 verstorbenen Ehemannes.
Frage: Steht dieser Fond dem Bezirk/Staat ebenfalls zu?
Hintergrund: Es müssten daraus Posten wie die Grabpflege (läuft auf die Mutter) und andere Kleinigkeiten bestritten werden, die andernfalls der Tochter (kein Vermögen) aufgelastet würden.

Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen dahingehend beantworten, dass die Ansprüche aus dem Pensionsfonds dann nicht einzusetzen sind, wenn es sich dabei um eine Versorgung handelt, die "der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde", vgl. § 90 Abs. 2 Zif. 2 SGB XII.
Ob es sich in Ihrem Fall um eine solche geschützte Anlage handelt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen