Betreutes Wohnen / Kostenersatz

  • Frage #106294 vom 14.02.2012 - 10:15 Uhr
  • Thema: Betreuungsrecht
  • Einsatz: € 30,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Sachverhalt: Mutter der Lebensgefährtin lebt in einer betreuten Einrichtung (hat früher zu lange dem Alkohol zugesprochen - ist ein klein wenig hängen geblieben im Bezug auf kognitive Fähigkeiten), ist selbst geschäftsfähig und arbeitet (bastelt) dort gegen ein Taschengeld.

Bezirk Oberbayern kassiert Witwenrente, möchte jetzt aber auch den Pensions-Fond des 1978 verstorbenen Ehemannes.

Frage: Steht dieser Fond dem Bezirk/Staat ebenfalls zu?
Hintergrund: Es müssten daraus Posten wie die Grabpflege (läuft auf die Mutter) und andere Kleinigkeiten bestritten werden, die andernfalls der Tochter (kein Vermögen) aufgelastet würden.

Antwort vom 15.02.2012 - 12:36 Uhr

Rechtsanwalt Reinhard Otto

Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld
Telefon: 0521/178960, Fax: 0521/176651

Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen dahingehend beantworten, dass die Ansprüche aus dem Pensionsfonds dann nicht einzusetzen sind, wenn es sich dabei um eine Versorgung handelt, die "der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde", vgl. § 90 Abs. 2 Zif. 2 SGB XII.


Ob es sich in Ihrem Fall um eine solche geschützte Anlage handelt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen


Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 21.02.2012 - 17:19 Uhr

Danke für die Antwort. Doch hätte sie mir weit mehr geholfen, wenn sie nicht auf allgemeinen Paragraphen fussen würde. Der Normalbürger ist mit diesen Vorschriften in der Regel etwas weniger bewandert. Vielleicht könnten Sie die Antwort in Bezug auf das genannte Anliegen in einen verständlicheren Sprachduktus packen. Wann speziell muss der Pensionsfond nicht an den Bezirk/Staat abgeführr werden?

Vielen Dank
und
Netten Gruß

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 21.02.2012 - 17:27 Uhr

Um das zu beantworten, muss ich den genauen Vertrag kennen, mindestens aber den betreffenden Pensionsverein.



Weitere Anmerkung vom Fragesteller am 12.03.2012 - 18:23 Uhr

Hallo

tut mir leid, dass es so lange gedauert hat. Wir mussten Unterlagen über den Fond erst anfordern. Ich leite Ihnen die Unterlagen von einem anderen Account an ihre E-Mail-Adresse.

MfG