"dienstrechtl.Schritte"wg.Bearbeitungsfehlern gegen behindertenBeamten
- Frage #104127 vom 16.07.2008 - 19:15 Uhr
- Thema: Beamtenrecht
- Einsatz: € 60,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

- neben dem HAMBURGISCHEN BEAMTENRECHT ist auch das SCHWERBEHINDERTENRECHT berührt -
Ich bin seit 1986 Hamburgischer Landesbeamter und arbeite seit 1989 in der gleichen Dienststelle einer Fachbehörde (=Ministerium) , in den ersten Dienstjahren ohne Probleme und mit sehr guten Beurteilungen. Die letzte Beförderung zum RA A11 war 1992.
Seit 1993 hat sich mein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert, die richtige Diagnose (Borreliose) wurde erst 10 J.später gestellt. In der Folge sind erhebliche weiter Symptome (immunolog. orthopäd.) hinzu gekommen.
Nach der ca. 9-monatigen Abordnung auf einen anderen Dienstposten 1996 war meine ursprüngliche Stelle eingespart worden. Daraufhin wurde ich - stellentechnisch irgendwo "fremdgebucht" - bis Ende 2003 mit wechselnden Aufgaben von teilw. nur Monaten, längstens einem Jahr, betraut, die teils unter meiner Wertigkeit lagen; formal "mit meiner Zustimmung". Seit 2004 bin ich auf einem Posten der Wertigkeit A8, auf dem u.a. Vergaben zu tätigen sind, ein Rechtsgebiet mit vielen "Fallstricken". Hierbei sind mir stress- und krankheitsbedingt Fehler passiert. Der neue Vorgesetzte droht mit "dienstrechtl. Schritten", die er bisher nicht präzisiert hat, sollte sich Menge und Qualität nicht verbessern.
In vorigen Beurteilungen wurde mir aber gute Arbeitsqualität und Kundenfreundlichkeit attestiert, sofern ich nicht unter Stress stehe.
Mein in 2002 amtlich festgestellter Grad der Behinderung beträgt 40%.
Da ich nicht weiß, ob in Kürze der Grad "Schwerbehindert" (50%) erreicht wird, empfiehlt man mir den Gleichstellungsantrag bei der Arbeitsagentur zu stellen. Kann ich aus den vorstehenden Gründen mit "Mobbing" und dem evtl drohenden Verlust des Arbeitsplatzes argumentieren?
Können "dienstrechtl. Schritte" unabhängig von den Auswirkungen der Erkrankungen auf meine Arbeitsfähigkeit drohen bzw. wenn ein Zusammenhang verneint würde? Welche können es sein?
(Bezahlung erfolgt online, ich kann einen "screenshot" der Überweisung machen)
Ich hoffe auf eine kurzfristige Antwort, vielen Dank..

Die Frage wurde beantwortet.
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