Elterngeld und ALG1

  • Frage #106273 vom 25.01.2012 - 21:50 Uhr
  • Thema: Sozialrecht
  • Einsatz: € 30,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: offen

Mandant im Besitz einer Niderlassungerlaubnis nach §9a (Daueraufenthalt-EG). Ihr Ehemann hat seit Januar 2011 eine Arbeitsstelle außerhalb der EU und lebt dort. Sie hatte 3 Jahre lang eine volle Stelle (Mai 2008 bis Mai 2011), der befristete Vertrag war kurz vor dem Beginn des Mutterschutzes abgelaufen. Die Frau hat sich als arbeitslos nicht gemeldet und 6 Wochen vor der Geburt aus EU ausgereist. Das Mutterschutzgeld hat sie selbstverständlich auch nicht erhalten.
Hat sie Anspruch auf Elterngeld beim Rückkehr nach Deutschland im Mai 2012? Wie wird das Elterngeld gerechnet? Wie lange wird das Elterngeld in Ihrem Fall gezahlt (12 oder 14 Monate) und kann es rückwirkend bis 4 Monate gezahlt (beantragt) werden? Was sollte sie beantragen das Elterngeld oder das ALGI oder beides? Was ist am günstigsten im Bezug der Dauer der Unterstützung vom AA (ALGI)? Sollte das Kind eine Aufenthaltserlaubnis für das Beantragen des Elterngeld besitzen oder reicht es wenn es sich legal im Land aufhält und erst 1-2 Monate später eine Aufenthaltserlaubnis bekommt?

Notiz von Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla am 26.01.2012 - 11:53 Uhr

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie stellen insgesamt sechs Fragen zu einem durchaus komplexen und in rechtlicher Hinsicht schwierigen Thema.

Der von Ihnen gebotene Einsatz liegt allerdings nur unwesentlich über dem Mindesteinsatz, der für die Beantwortung einer einfachen Rechtsfrage gedacht ist.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihren Einsatz angemessenen auf nicht unter 85.- €anheben.


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Notiz vom Fragesteller am 26.01.2012 - 21:10 Uhr

Ich sehe keine großartige rechtliche Schwirigkeit in diesem Thema. Ich wollte nur die Rechtslage wissen befor ich mit den Behörden telefoniere. Falls Sie nicht helfen wollen, dann vielen herzlichen Dank für Ihre Interesse. Bitte, keine automatische E-mails mehr. Mit freundlichen Grüßen
Olga

Notiz vom Fragesteller am 26.01.2012 - 21:18 Uhr

Das ist meine erste überhaupt on-line Rechtsberatung..Ich erwarte einen preislichen Rabatt/Vorteil, damit ich zumindest die Nutzlichkeit von diesem Service verstehen könnte..