Endrechnung und Gewährleistungseinbehalt für Pauschalvertrag nach VOB
- Frage #104865 vom 16.03.2009 - 15:27 Uhr
- Thema: Werkvertragsrecht
- Einsatz: € 30,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Guten Tag,
ich habe eine Teilrechnung in Höhe von 90% der Gesamtsumme am 21.11.2002 gestellt und auch bezahlt bekommen. Nun ist mir heute aufgefallen, dass ich die Schlußrechnung über die restlichen 10% noch nicht gestellt habe. Bis wann kann ich das noch tun?
Wie lange nach Ablauf der Frist von 5 Jahren kann ich einen Gewährleistungseinbehalt von 5% der Brutto Gesamtsumme einfordern? Muß ich dazu noch einmal Rechnung stellen?

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sehr hilfreich