Foderung aus Handyverträgen nach Firmen Insolvenz an Privatperson ?

  • Frage #106291 vom 11.02.2012 - 12:00 Uhr
  • Thema: Arbeitsrecht
  • Einsatz: € 30,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

In einer Firma welche ich bis Mai 2010 als Geschäftsführer beschäftig war, schloss ich im Auftrag der Firma diverse Handyverträge ab (von 2007-2009, insg. 8 Stück) Diese wurden nur von der Firma genutzt. Die Rechnungsanschrift war richtig. Die Rechnungen wurden vom Firmenkonto abgebucht. Die Firma meldete im März 2010 Insolvenz an. Nun trat ein Inkassounternehmen privat an mich heran, und forderte den Betrag von 4000€ von mir. Ich habe dem Inkassobüro widersprochen. Diese schickte mir eine Kopie des Vertrags welchen ich angeblich unterschrieben haben soll, Dort stehen zwar meine Daten unter Privatkunden und nicht unter Firmenkunde, jedoch ist auch die Rechnungsanschrift auf die Firma sowie die Firmenbankdaten im Vertrag hinterlegt. Zwischenzeitlich hat das Inkassobüro Klage über mehr als 8000€ eingereicht. Wie sind meine Chancen, dass ich die Verhandlung gewinnen kann. Kann man bei dieser Laufzeit nicht davon ausgehen dass die Verträge gewerblich waren?

Antwort vom 11.02.2012 - 12:15 Uhr

Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla

Rechtsanwaltskanzlei Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven
Telefon: 0471/140-241, Fax: 0471/140-244

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass sie dringend einen Rechtsanwalt benötigen, sofern sie sich gegen die Klage verteidigen möchten.

Nach ihrer Schilderung liegt der Streitwert nämlich bei ca. 8000 €.

Bei einem Streitwert von über 5000 € ist nach dem Gesetz zwingend das Landgericht zuständig.

Vor dem Landgericht besteht allerdings gemäß § 78 ZPO Anwaltszwang. Ohne Rechtsanwalt können Sie sich also nicht verteidigen, so dass Sie schnellstmöglich einen im Vertragsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragen sollten.

Zur Sache: letztendlich kommt es darauf an, ob das Gericht davon überzeugt werden kann, dass sie den Vertrag in eigenem Namen abgeschlossen haben (dann würden Sie hierfür mithaften) oder aus dem Vertrag hervorgeht, dass sie lediglich als Stellvertreter ihrer Firma gehandelt haben.

Ohne den Vertrag in Augenschein genommen zu haben kann ich dieses im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht abschließend beurteilen.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben sie mit ihren persönlichen Daten unterschrieben.

Andererseits haben Sie hier aber die Firmenanschrift angegeben und das Firmenkonto,so dass sich durchaus gut argumentieren lässt, dass sie den Vertrag in ihrer Funktion als Vertreter für die Firma abgeschlossen haben.

Leider gibt es hier aber eine gewisse Rechtsunsicherheit. Im Streitfall hätte zwar ein Richter (im Rahmen des ihm zustehenden Ermessensspielraums) hierüber zu entscheiden, sie hätten aber durchaus griffige Argumente zur Verfügung.

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass sie sich gegen die Klage verteidigen möchten. Deshalb sollten sie wie eingangs angeraten schnellstmöglich einen im Vertragsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der abschließenden Klärung der Sach- und Rechtslage und anschließend der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen (Anzeige der Verteidigungsbereitschaft sowie Klageerwiderung ans Gericht) beauftragen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt