Gleichbehandlung von Mann und Frau bei der Finanzbeamtenbeförderung in
- Frage #104939 vom 16.04.2009 - 11:35 Uhr
- Thema: Beamtenrecht
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Darf die Finanzverwaltung des Landes NRW bei der Vergabe der Beförderungslistenplätze für seine Beamten gleich geeignete Frauen generell ihren männlichen Kollegen vorziehen? Ist hierin nicht ein Verstoß gegen den grundgesetzlich festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz zu sehen?

Die Frage wurde beantwortet.
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