Grundschuldzweckerklärung Unterschrift Ehegatte

  • Frage #106004 vom 03.03.2011 - 07:34 Uhr
  • Thema: Zivilrecht
  • Einsatz: € 30,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Sehr geehrter Beantworter,
ich beabsichtige einen Kredit zur Immobilienfinanzierung aufzunehmen.

Ich bin verheiratet, werde aber das Grundstück allein erwerben sowie den Kreditvertrag allein abschließen.

Die Bank möchte nun passend zur einzutragenden Grundschuld als Verbindung zum Kredit eine Grundschuldzweckerklärung unterschrieben haben.

In dieser Erklärung ist ein Satz, dass der Ehegatte (meine Frau) dem zustimmen muß bei Zugewinngemeinschaft.

Wir leben nun in einer Zugewinngemeinschaft.
Frage: Ist es notwendig, dass meine Frau auch diese Erklärung unterschreibt und der Grundschuldzweckerklärung zustimmt?

Was sind die Folgen einer Zustimmung auch z.B. bzgl. Haftung etc, wenn sie nicht gleichzeitig kreditnehmer ist?

Danke für eine schnelle Antwort
Ratsuchender

Antwort vom 03.03.2011 - 07:41 Uhr

Rechtsanwalt Reinhard Otto

Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld
Telefon: 0521/178960, Fax: 0521/176651

Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Hintergrund der von der Bank geforderten Unterschrift Ihrer Frau ist § 1365 BGB, wonach in einer Zugewinngemeinschaft gilt, dass keiner der Ehepartner ohne Einwilligung des anderen über sein gesamte Vermögen verfügen kann.

Für den Fall, dass sich die Grundschuldbestellung als eine solche Verfügung darstellen sollte, benötigt die Bank also die Zustimmung Ihrer Frau.

Eine Haftung Ihrer Frau wird allein durch die Zustimmung nicht begründet; lediglich die von Ihnen vorgenommene Verfügung wird nach § 1365 Abs. 1 Satz 2 wirksam.

Ob in der von Ihrer Frau zu unterschreibenden Erklärung allerdings weitergehende Inhalte sind, sollten Sie vor Unterschrift abklären lassen.


Mit freundlichen Grüßen