Haftung des Ehepartners für Vertragsschluss
- Frage #106299 vom 22.02.2012 - 12:38 Uhr
- Thema: Vertragsrecht
- Einsatz: € 25,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,
es liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Ein Ehepartner hat für den anderen Ehepartner, der gewerbetreibend ist, eine kostenlose Testphase mit einem Immobilienportal vereinbart. Nach Ablauf dieser Testphase galt laut dem Immobilienportal durch eine fehlende Kündigung nach Ablauf dieser Testphase der Vertrag mit dem Immobilienportal als geschlossen.Daraufhin haben die Betreiber des Portals ohne Zustimmung Daten aus anderen Portalen für sich verwendet. Der gewerbetreibende Ehepartner war allerdings zu keiner Zeit damit einverstanden. Zunächst wurden Forderungen gegen den Ehepartner gestellt, da er jedoch der falsche Beklagte war, wurden diese Forderungen nun gegen den gewerbetreibenden Ehepartner geltend gemacht.
1. Frage bzgl der Ehepartnerhaftung: In wie weit muss nun der gewerbetreibende Ehepartner für die durch den Vertrag entstandenen Kosten haften?
2. Frage bzgl der Datennutzung: Ist es rechtens dass das Immobilienportal sich aus anderen Portalen Informationen besorgt und diese ohne Zustimmung auf ihrem eigenen Portal verwendet?

Sehr geehrter Fragesteller,
derjenige Ehepartner, der den Vertrag abgeschlossen hat, dürfte wohl als Vertreter (mit zumindest konkludenter Vollmacht) für den gewerbetreibenden Ehepartner gehandelt haben. Deshalb treffen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag den gewerbetreibenden Ehepartner, der gegenüber dem Portalbetreiber haftet. Dieser gewerbetreibende Ehepartner kann wiederum im Innenverhältnis Regress beim anderen Ehepartner nehmen, falls dieser seine Pflichten verletzt haben sollte.
Die Verwendung von Informationen auf einem anderen Portal dürfte vermutlich unzulässig sein, falls die entsprechenden Vertragsunterlagen keine anders lautende Regelung enthalten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Antwort nur um pauschale Angaben handeln kann, da für eine konkrete Beurteilung die Umstände des Einzelfalles relevant sind.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen und die Details klären zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin