Immobilien-Kaufvertrag

  • Frage #103060 vom 11.09.2007 - 17:20 Uhr
  • Thema: Vertragsrecht
  • Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Kaufvertrag abgeschlossen : 25.5.2007. Kaufpreis fällig: 1.8.07
Übergabe erfolgte 1. 8.07 , alle Mietverträge wurden übernommen.Die Gefahr zufälligen Untergangs und Verschlechterungen gehen auf den Käufer über. Der Käufer hat das Grundstück eingehend besichtigt, alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängel am Grundstück einschließlich nicht erkennbarer Mängel werden, außer für den Fall des Vorsatzes , ausgeschlossen. Unterlagen + Schlüssel wurden übergeben. Die Mieten wurden von den Mietern ab 1. 8.07 an den Käufer bezahlt.
Die Eintragung in das Grundbuch wurde noch nicht vollzogen.
Am 6.9.07 gab es im Obergeschoß einen Wasserrohrbruch der erheblichen Schaden verursachte. Der Käufer verlangt nun von mir, dem Verkäufer, daß ich diesen Schaden übernehme, weil er noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

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