Kindesunterhalt

  • Frage #104424 vom 24.10.2008 - 19:24 Uhr
  • Thema: Familienrecht
  • Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Aus einer geschiedenen Ehe gehen zwei inzwischen volljährige Kinder hervor, wovon das eine ein eigenes Einkommen hat und das andere nach dem Abitur ein Studium begonnen hat. Das studierende Kind hat kein eigenes Einkommen und ist somit unterhaltsberechtigt. Der Kindesvater hat für das studierende Kind bis zum Beginn des Studiums Unterhalt gezahlt. Seit diesem Zeitpunkt erfolgen keine Zahlungen mehr, da er selber wieder verheiratet ist und mit der neuen Partnerin ein gemeinsames Kind hat. Er ist der Meinung, dass er nun vorrangig für seine neue Ehefrau und das Kind mit ihr unterhaltspflichtig sei und somit kein Geld für das studierende Kind aus erster Ehe übrig wäre. Hat er damit recht ?

Antwort vom 24.10.2008 - 20:02 Uhr

Rechtsanwalt Marco Liebmann

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