Nutzung von Save.Tv / Onlinetvrecorder.com
- Frage #106242 vom 27.12.2011 - 16:18 Uhr
- Thema: Urheberrecht
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Hallo,
die Plattform Kino.tv ist ja nun für illegal erklärt worden. Ist die Benutzung von Save.Tv oder Onlinetvrecorder.com damit nun auch illegal oder darf ich auf solchen Plattformen weiter Filme/Serien für den Eigengebrauch herunterladen?
Thorsten Jagusch

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei Anbietern wie Save TV wird laufendes TV Programm aufgezeichnet und an den Kunden verkauft.
Sofern die Anbieter der Seiten Save TV etc. die entsprechenden Genehmigungen der TV Sender haben, sind die Formate nicht zu beanstanden.
Sollte es sich allerdings um nicht genehmigte TV Aufnahmen handeln, ist auch der Verkauf unzulässig.
Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte kann man vorliegend aber davon ausgehen, dass insbesondere Save TV legal ist.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
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