Öffentliches Dienstrecht (= ÖDR)
- Frage #100736 vom 05.08.2005 - 18:22 Uhr
- Thema: Verwaltungsrecht
- Einsatz: € 13,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Guten Tag,
ich habe drei Fragen zum ÖDR:
1.) Am 20.02.2005 stellte ich eine Selbstanzeige an den Dienstherrn (= DH) und habe bisher keinerlei Antwort, gibt es hier so etwas wie "Untätigkeit" oder Fristen?
2.) Ich stelte der Rechtsabteilung meines DH einige juristische Fragen: Ich solle einen RA fragen, war die lakonische Antwort
3.) Seit April 2005 bitte ich um Personalakteneinsicht, am 27.07.2005 gewährte man diese und es fehlten alle Akten ab 03.06.2005 - bitte bewerten?
Danke für die Mithilfe.
MfG
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