Persönliche Daten

  • Frage #106259 vom 11.01.2012 - 00:40 Uhr
  • Thema: Datenschutzrecht
  • Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Hallo,

vor Kurzem gab es bei Facebook eine Art Kontaktformular, über das man seine von Facebook gespeicherten Daten anfordern konnte.
Diese gibt es allerdings schon länger nicht mehr und kam auch bislang nicht wieder.

Da ich mich viel mit dem Thema Datenschutz und Datensammlung beschäftige, wüsste ich gerne mal was bei mir an Daten zusammen käme.

Ich möchte die kompletten Daten über mich von Facebook und von AZ Direct zugestellt bekommen.
Können Sie mir da helfen?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Vorraus

Antwort vom 11.01.2012 - 00:48 Uhr

Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla

Rechtsanwaltskanzlei Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven
Telefon: 0471/140-241, Fax: 0471/140-244

Sehr geehrter Ratsuchender

vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Leider sehe ich keine hinreichenden Erfolgsaussichten für Ihr Anliegen. Dieses hat sowohl rechtliche als auch tatsächliche Gründe.

In rechtlicher Hinsicht haben Sie leider keinen Anspruch, eine solche Zusammenstellung zu erhalten. Sie haben lediglich ein Recht, dass alle personenbezogenen Daten von Ihnen nicht weitergegeben werden und insbesondere auf Aufforderung von Ihnen gelöscht werden.

In tatsächlicher Hinsicht wäre auch ein solcher Anspruch kaum durchsetzbar, da Facebook seinen Firmensitz in den USA hat und ein entsprechender Anspruch somit vor einem amerikanischen Gericht eingeklagt werden müsste, für welches deutsches Recht nicht verbindlich ist.

Sie könnten natürlich eine entsprechende Anfrage stellen, von einem rechtlichen Vorgehen würde ich Ihnen aus den eben genannten Gründen aber dringend abraten.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochmorgen!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 11.01.2012 - 20:41 Uhr

Und was hat es damit auf sich?
http://www.computerbetrug.de/2011/10/gespeicherte-facebook-daten-anfordern-so-gehts-3553

Daher nahm ich nämlich die Information dass dies möglich sei und fand ähnliches auch auf anderen Seiten wie u.a. web.de

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 12.01.2012 - 12:28 Uhr


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für den Nachtrag.

In einem Punkt muss ich meine Antwort ergänzen beziehungsweise korrigieren.

Wie bereits dargestellt, gibt es nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Herausgabe der Daten,sehr wohl aber nach europäischem Recht.

Als EU-Bürger können Sie sich auch grundsätzlich hierauf berufen.

Hierbei handelt es sich um folgende Rechtsvorschrift,auf die sie in ihrem Antrag unbedingt hinweisen sollten.


Section 4 DPA oder Art. 12 Directive 95/46/EG


Ein gerichtliches Vorgehen wäre aber wie bereits gesagt aus tatsächlichen Gründen sehr schwierig, da die Gegenseite in Amerika zu verklagen wäre.

Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag und alles Gute!



Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt