Praxis für Tiersychologie
- Frage #101961 vom 12.10.2006 - 07:36 Uhr
- Thema: Existenzgründung
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Kann ich als befristeter Erwerbsunfähigkeitsrentner ein Gewerbe auf meine Lebensgefährtin(bzw. Sie auf sich),auch wenn Sie nur bedingt über diese Kenntnisse besitzt.Die Bezeichnung "Praxis für tierpsychologische unfd tierherapeutische Behandlung" ist nicht als Berufsbezeichnung explizit geschützt.
Inwiefern kann ich meine Ausbildungskosten über Sie absetzten.Sie ist berufstätig z.Z. noch Vollzeit.
Vielleicht das Sie als Inhaberin der Praxis oder der Beratungstelle(online oder Klientenbesuch auftritt),ich aber als Fachkraftndie Arbeit verrichte.
Oder was ändert sich,wnn Sie auch solch einen Kurs belegt?

Die Frage wurde beantwortet.
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sehr hilfreich