Regelinsolvenz- Genossenschaftsanteile
- Frage #106403 vom 19.06.2012 - 14:55 Uhr
- Thema: Insolvenzrecht
- Einsatz: € 45,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Regelinsolvenz in Vorbereitung,Beantragung demnächst möglich.
Bei mir stellt sich folgendes Problem dar:
Aufgrund einer Geschäftsinsolvenz habe ich Schulden gemacht, nach Insolvenz sind keine Schulden aufgelaufen.Dieses ist jetzt einige Jahre her. Durch eine Anwältin wurde eine Aufstellung der tatsächlich heute vorhandenen Schulden inklusive Zinsen usw. aller Gläubiger erarbeitet. Der Schuldenbereinigungsplan wurde den Gläubigern vorgelegt, obwohl dieses nicht notwendig wäre,aber unser zuständiges AG sehr genau dabei ist und auch bei Regelinsolvenz dieses wünscht. Ok ,getan, dieser wurde jetzt abgelehnt.
Bis Ende September 2012 müsste demnach der Insolvenzantrag gestellt werden.
Aufgrund einer Erkrankung bin ich momentan berufsunfähig und beziehe EU-Rente. Momentan bewohne ich eine Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft, dieser damals gezahlte Genossenschaftsanteil wurde durch eine Verwandte bezahlt und einen Vertrag(klassische Abtretungserklärung)gemacht, dass das Geld aus dem Genossenschaftsanteil an diese zurückbezahlt wird, sofern dieses Mietverhältnis und die Genossenschaftsmitgliedschaft aufgelöst wird.
Aufgrund meiner schweren Erkrankung wird nun ein Umzug notwendig und da meine bisherige Genossenschaft keine "leidensgerechte" Wohnung im Bestand hat, bietet mir eine andere Wohnungsgenossenschaft innerhalb dieser Stadt einen passende Wohnung an, dieses wäre aber wieder mit einem Genossenschaftsanteil verbunden. Das würde wieder meine Verwandte übernehmen mit den gleichen Bedingungen wie damals auch.
Zu Ende September 2012 könnte ich diesen Anteil meiner bisherigen WG zum 31.12.2012 kündigen, ausgezahlt würde er bis spätestens Ende Juni 2013 auf das Konto der Verwandten.
Nun meine Frage:
Wie kann ich vorgehen, um die WG-Anteile bei einer Insolvenz oder vorheriger Pfändung nicht zu verlieren? Es wäre jetzt eine Frage, wie die vertraglichen Unterlagen zwischen meiner Bekannten und uns aussehen müssten, um vor Antritt der Insolvenz das einigermaßen "sicher" geregelt zu haben.
Wie verhält es mit der "alten jetzigen" Wohnung, die ich noch vor Insolvenzeröffnung kündigen werde und auch zeitgleich die Genossenschaftsanteile fristgerecht zum 30.09.2012 kündige? Werden diese dann an meine Bekannte ausgezahlt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1.Wie kann ich vorgehen, um die WG-Anteile bei einer Insolvenz oder vorheriger Pfändung nicht zu verlieren? Es wäre jetzt eine Frage, wie die vertraglichen Unterlagen zwischen meiner Bekannten und uns aussehen müssten, um vor Antritt der Insolvenz das einigermaßen "sicher" geregelt zu haben.
Sie haben hier schon das richtige Problembewußtsein.
Sofern die Anteile während der Insolvenz noch in Ihrem Vermögen stehen,könnte der Insolvenzverwalter grundsätzlich zum Zwecke der Verwertung darauf zugreifen,dass ist grundsätzlich richtig.
Vor Beantragung der Insolvenz wäre eine Pfändung/Zwangsvollstreckung in den Anteil grundsätzlich möglich. Vom Ergebnis wäre die einzige Möglichkeit, um dieses zu verändern, dass Sie diesen Anteil aus Ihrem Vermögen herausbekommen, was Sie ja auch vorhaben.
Nun ist es leider nicht ganz so einfach, dass Sie den Anteil vollständig auf Ihre Bekannte umschreiben können und ab diesem Zeitpunkt jeglicher Zugriff der Gläubiger entzogen ist.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie Schulden und Sie müssen mit einem Zugriff der Gläubiger rechnen. Sofern Sie dann also das vollständige Eigentum an diesen Anteilen auf ihre Bekannte übertragen, könnte dieses nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als so genannte Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 242 BGB gewertet werden mit der Folge, dass die Herausgabe/über Schreibung von den Gläubigern unter Umständen anfechtbar wäre.
Die wahrscheinlich beste Variante wäre in der Tat eine Überschreibung, absolute Sicherheit werden sie aus den oben genannten Gründen aber auch hierdurch leider nicht erhalten können.
Eine solche Überschreibung würde vor einem Notar vorgenommen werden müssen. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung kein Vertragsmuster unterbreiten kann.
2.Wie verhält es mit der "alten jetzigen" Wohnung, die ich noch vor Insolvenzeröffnung kündigen werde und auch zeitgleich die Genossenschaftsanteile fristgerecht zum 30.09.2012 kündige? Werden diese dann an meine Bekannte ausgezahlt?
Grundsätzlich können Sie Ihre Wohnung kündigen wie Sie möchten ( natürlich unter Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen).
Die für Sie wahrscheinlich wichtigere Frage ist aber die, was mit den Genossenschaftsanteilen geschieht.
Sofern Sie diese an Ihre Bekannte auszahlen (hier kommt es dann auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung an), könnte der Insolvenzverwalter die Auszahlung gegebenenfalls anfechten und von ihrer Bekannten den Betrag zurückfordern.
Ein solches Risiko würde zumindest dann bestehen, wenn zwischen der Überschreibung/Übertragung und der Beantragung des Insolvenzverfahrens weniger als ein Jahr Zeitraum liegt.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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