Regelinsolvenz- Genossenschaftsanteile

  • Frage #106403 vom 19.06.2012 - 14:55 Uhr
  • Thema: Insolvenzrecht
  • Einsatz: € 45,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Regelinsolvenz in Vorbereitung,Beantragung demnächst möglich.

Bei mir stellt sich folgendes Problem dar:

Aufgrund einer Geschäftsinsolvenz habe ich Schulden gemacht, nach Insolvenz sind keine Schulden aufgelaufen.Dieses ist jetzt einige Jahre her. Durch eine Anwältin wurde eine Aufstellung der tatsächlich heute vorhandenen Schulden inklusive Zinsen usw. aller Gläubiger erarbeitet. Der Schuldenbereinigungsplan wurde den Gläubigern vorgelegt, obwohl dieses nicht notwendig wäre,aber unser zuständiges AG sehr genau dabei ist und auch bei Regelinsolvenz dieses wünscht. Ok ,getan, dieser wurde jetzt abgelehnt.

Bis Ende September 2012 müsste demnach der Insolvenzantrag gestellt werden.

Aufgrund einer Erkrankung bin ich momentan berufsunfähig und beziehe EU-Rente. Momentan bewohne ich eine Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft, dieser damals gezahlte Genossenschaftsanteil wurde durch eine Verwandte bezahlt und einen Vertrag(klassische Abtretungserklärung)gemacht, dass das Geld aus dem Genossenschaftsanteil an diese zurückbezahlt wird, sofern dieses Mietverhältnis und die Genossenschaftsmitgliedschaft aufgelöst wird.

Aufgrund meiner schweren Erkrankung wird nun ein Umzug notwendig und da meine bisherige Genossenschaft keine "leidensgerechte" Wohnung im Bestand hat, bietet mir eine andere Wohnungsgenossenschaft innerhalb dieser Stadt einen passende Wohnung an, dieses wäre aber wieder mit einem Genossenschaftsanteil verbunden. Das würde wieder meine Verwandte übernehmen mit den gleichen Bedingungen wie damals auch.

Zu Ende September 2012 könnte ich diesen Anteil meiner bisherigen WG zum 31.12.2012 kündigen, ausgezahlt würde er bis spätestens Ende Juni 2013 auf das Konto der Verwandten.

Nun meine Frage:

Wie kann ich vorgehen, um die WG-Anteile bei einer Insolvenz oder vorheriger Pfändung nicht zu verlieren? Es wäre jetzt eine Frage, wie die vertraglichen Unterlagen zwischen meiner Bekannten und uns aussehen müssten, um vor Antritt der Insolvenz das einigermaßen "sicher" geregelt zu haben.

Wie verhält es mit der "alten jetzigen" Wohnung, die ich noch vor Insolvenzeröffnung kündigen werde und auch zeitgleich die Genossenschaftsanteile fristgerecht zum 30.09.2012 kündige? Werden diese dann an meine Bekannte ausgezahlt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Notiz vom Fragesteller am 19.06.2012 - 15:28 Uhr

Zusatz:

Wir beziehen im Haushalt Grundsicherung und die neue Wohnung wurde vom Amt als angemessen angesehen.

Notiz vom Fragesteller am 19.06.2012 - 15:33 Uhr

Haben heute mit der "neuen Wohnungsgenossenschaft" gesprochen und mit ihnen offen geredet. Sie meinten, das nicht alle Insolvenzverwalter sofort alle Anteile pfänden ,wie es sich mit der "Abtretungserklärung" verhält, wusste sie nicht, eine Ratenzahlung ist zudem nicht möglich,aufgrund der Vergangenheit.

Notiz vom Fragesteller am 19.06.2012 - 15:39 Uhr

Die Idee, das meine Bekannte die Anteile kaufen könnte und ich als Mieter fungieren könnte, lehnte die WG auch ab, weil sie sagte,dann müssten beide Genossenschaftsmitglieder sein und damit auch beide im Dauernutzungsvertrag stehen. Das würde von seitens der neuen WG gehen, nur würden uns dabei vom Amt Nachteile entstehen.

Antwort vom 19.06.2012 - 17:50 Uhr

Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla

Rechtsanwaltskanzlei Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven
Telefon: 0471/140-241, Fax: 0471/140-244

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

1.Wie kann ich vorgehen, um die WG-Anteile bei einer Insolvenz oder vorheriger Pfändung nicht zu verlieren? Es wäre jetzt eine Frage, wie die vertraglichen Unterlagen zwischen meiner Bekannten und uns aussehen müssten, um vor Antritt der Insolvenz das einigermaßen "sicher" geregelt zu haben.


Sie haben hier schon das richtige Problembewußtsein.

Sofern die Anteile während der Insolvenz noch in Ihrem Vermögen stehen,könnte der Insolvenzverwalter grundsätzlich zum Zwecke der Verwertung darauf zugreifen,dass ist grundsätzlich richtig.

Vor Beantragung der Insolvenz wäre eine Pfändung/Zwangsvollstreckung in den Anteil grundsätzlich möglich. Vom Ergebnis wäre die einzige Möglichkeit, um dieses zu verändern, dass Sie diesen Anteil aus Ihrem Vermögen herausbekommen, was Sie ja auch vorhaben.

Nun ist es leider nicht ganz so einfach, dass Sie den Anteil vollständig auf Ihre Bekannte umschreiben können und ab diesem Zeitpunkt jeglicher Zugriff der Gläubiger entzogen ist.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie Schulden und Sie müssen mit einem Zugriff der Gläubiger rechnen. Sofern Sie dann also das vollständige Eigentum an diesen Anteilen auf ihre Bekannte übertragen, könnte dieses nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als so genannte Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 242 BGB gewertet werden mit der Folge, dass die Herausgabe/über Schreibung von den Gläubigern unter Umständen anfechtbar wäre.

Die wahrscheinlich beste Variante wäre in der Tat eine Überschreibung, absolute Sicherheit werden sie aus den oben genannten Gründen aber auch hierdurch leider nicht erhalten können.

Eine solche Überschreibung würde vor einem Notar vorgenommen werden müssen. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung kein Vertragsmuster unterbreiten kann.

2.Wie verhält es mit der "alten jetzigen" Wohnung, die ich noch vor Insolvenzeröffnung kündigen werde und auch zeitgleich die Genossenschaftsanteile fristgerecht zum 30.09.2012 kündige? Werden diese dann an meine Bekannte ausgezahlt?

Grundsätzlich können Sie Ihre Wohnung kündigen wie Sie möchten ( natürlich unter Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen).

Die für Sie wahrscheinlich wichtigere Frage ist aber die, was mit den Genossenschaftsanteilen geschieht.

Sofern Sie diese an Ihre Bekannte auszahlen (hier kommt es dann auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung an), könnte der Insolvenzverwalter die Auszahlung gegebenenfalls anfechten und von ihrer Bekannten den Betrag zurückfordern.

Ein solches Risiko würde zumindest dann bestehen, wenn zwischen der Überschreibung/Übertragung und der Beantragung des Insolvenzverfahrens weniger als ein Jahr Zeitraum liegt.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste


Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt



Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 19.06.2012 - 22:58 Uhr

Hallo und vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort, ich weiß ,das es ein "etwas dünnes Eis" ist.

Übertragung der "neuen Genossenschaftsanteile für die kommende Wohnung" ist eine Möglichkeit, nur würde es dann auch bedeuten ,das ich dann kein Genossenschaftsmitglied mehr wäre und auch demnach die Wohnung nicht mehr nutzen dürfte,weil die Anteile ja übertragen habe?! Oder bedeutet das nur, das es eine "direkte Übertragung" meiner Genossenschaftsanteile an meine Verwandte ist und nicht das "Verhältnis zwischen mir und der neuen Wohnungsgenossenschaft" angeht? Sprich, ich bleibe für die Genossenschaft der Anteilseigner, ich wiederum privat trete aber meine Anteile per Vertrag und Sicherungsrecht an meine Verwandte ab?

Oder meinten Sie damit ein verbrieftes Sicherungsrecht und Abtretungsrecht(ähnlich wie es auch die ARGE macht)?


Weitere Anmerkung vom Fragesteller am 20.06.2012 - 00:57 Uhr

Auch nach mehrmaligen Lesen kann ich den Sachverhalt mit der Überschreibung der Genossenschaftsanteile nicht ganz verstehen, irgendwo hakt es da wohl in meinem Hirn... :-(

Ich übertrage meiner Verwandten die Genossenschaftsanteile,die ja von ihr selbst von ihrem Konto bezahlt wurden. Sollte ich diese Anteile an sie überschreiben/übertragen, bin ich ja kein Genossenschaftsmitglied mehr und kann demnach diese Wohnung nicht bewohnen, da ich ihr diese Anteile "übertragen" habe? Im Dauernutzungsvertrag dürfte die Verwandte nicht stehen ,da dieses dann das Sozialamt anrechnet,da diese Verwandte hier eh nicht wohnt und ich aus den Dauernutzungsvertrag raushalten möchte.

Weitere Anmerkung vom Fragesteller am 20.06.2012 - 01:41 Uhr

Nachtrag;

oder meinten Sie mit Überschreibung/Übertragung eine Sicherungsübereignung,die vor Zugriff der Gläubiger schützt und notariell gemacht werden müsste? da ich ja keine Rückzahlung an meine verwandte machen kann,besteht die Forderung ja noch zu 100%?

Bewertung der Antwort

ausreichend
Eine nicht wirklich hilfreiche Antwort, die Nachfrage nicht beantwortet. Diese Antwort hat mir nicht wirklich geholfen. Schade