Scheidung => Ausschluss des Versorgunsausgleichs
- Frage #106255 vom 10.01.2012 - 06:22 Uhr
- Thema: Familienrecht
- Einsatz: € 40,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

-Hochzeit im Ausland (Tschechien) 2000, sie Tschechin, ich Deutscher
-offizielle Trennung zu Beginn 2010, beide leben in Deutschland
-Scheidung läuft derzeit in Tschechien
-Versorgungsausgleich wurde im Trennungs- und Scheidungsvertrag, der in den anderen Punkten meinen Ungunsten ausfällt, ausgeschlossen (Güter wie Auto bei ihr, mittlere fünfstellige Schulden bei mir).
-Ausschluss wäre aufgrund ihres Studiums während der Ehe, dass maßgeblich von mir unterstützt wurde, m.E. nicht sittenwidrig
-dass dies noch gerichtlich bestätigt werden muss, ist klar. Aber geht das nur bis zur Scheidung oder auch noch danach? Ist Eile geboten?
-wo muss ich das jetzt in Gang bringen?

Sehr geehrter Ratsuchender,
der Ehevertrag ist in dem Verfahren vorzulegen.
Die gerichtliche Bestätigung, wie Sie sie nennen, erfolgt in Form der Prüfung durch das Gericht, ob der Ausschluss des Versorgungsausgleichs unbillig ist. Das bedeutet, dass das Gericht, bei welchem auch das Scheidungsverfahren anhängig ist, dieses prüft. Nach Ihrer Darstellung ist zumindest nicht erkennbar, dass es unbillig ist, da Sie im Gegenzug anderweitige Verpflichtungen übernommen haben. Um dieses natürlich abschließend beurteilen zu können, müsste allerdings der gesamte Vertrag bekannt sein.
Da beide Ehegatten in Deutschland leben, müsste das Gericht deutsches Recht anwenden. Sollte das Gericht eine andere Einschätzung vornehmen, kann der Ausschluss des Versorgungsausgleichs auch noch in Deutschland nach dem Scheidungsverfahren ausgesprochen werden. Dann wird der Ausschluss hier geprüft. Dieses geschieht allerdings nur auf Antrag.
Sie sollten daher individuell den Vertrag auf den Ausschluss hin prüfen lassen und insbesondere auch das weitere Vorgehen absprechen, wenn bekannt ist, welches Recht das Gericht in Tschechin anwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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