Scheidung => Ausschluss des Versorgunsausgleichs

  • Frage #106255 vom 10.01.2012 - 06:22 Uhr
  • Thema: Familienrecht
  • Einsatz: € 40,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

-Hochzeit im Ausland (Tschechien) 2000, sie Tschechin, ich Deutscher
-offizielle Trennung zu Beginn 2010, beide leben in Deutschland
-Scheidung läuft derzeit in Tschechien
-Versorgungsausgleich wurde im Trennungs- und Scheidungsvertrag, der in den anderen Punkten meinen Ungunsten ausfällt, ausgeschlossen (Güter wie Auto bei ihr, mittlere fünfstellige Schulden bei mir).
-Ausschluss wäre aufgrund ihres Studiums während der Ehe, dass maßgeblich von mir unterstützt wurde, m.E. nicht sittenwidrig
-dass dies noch gerichtlich bestätigt werden muss, ist klar. Aber geht das nur bis zur Scheidung oder auch noch danach? Ist Eile geboten?
-wo muss ich das jetzt in Gang bringen?

Antwort vom 10.01.2012 - 07:19 Uhr

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Ehevertrag ist in dem Verfahren vorzulegen.

Die gerichtliche Bestätigung, wie Sie sie nennen, erfolgt in Form der Prüfung durch das Gericht, ob der Ausschluss des Versorgungsausgleichs unbillig ist. Das bedeutet, dass das Gericht, bei welchem auch das Scheidungsverfahren anhängig ist, dieses prüft. Nach Ihrer Darstellung ist zumindest nicht erkennbar, dass es unbillig ist, da Sie im Gegenzug anderweitige Verpflichtungen übernommen haben. Um dieses natürlich abschließend beurteilen zu können, müsste allerdings der gesamte Vertrag bekannt sein.

Da beide Ehegatten in Deutschland leben, müsste das Gericht deutsches Recht anwenden. Sollte das Gericht eine andere Einschätzung vornehmen, kann der Ausschluss des Versorgungsausgleichs auch noch in Deutschland nach dem Scheidungsverfahren ausgesprochen werden. Dann wird der Ausschluss hier geprüft. Dieses geschieht allerdings nur auf Antrag.

Sie sollten daher individuell den Vertrag auf den Ausschluss hin prüfen lassen und insbesondere auch das weitere Vorgehen absprechen, wenn bekannt ist, welches Recht das Gericht in Tschechin anwendet.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 12.01.2012 - 21:19 Uhr

Zur Verdeutlichung:
in Tschechien wird die Ehe nur geschieden, Unterhalts-/Versorgungsfragen werden dort nicht entschieden, da ja auch gerade der Versorgungsausgleich die deutsche Rentenversicherung berührt und daher doch nicht von ausländischen Gerichten entschieden werden kann.
Nur damit ich sie richtig verstanden habe, nochmal meine beiden Fragen aus der Erstanfrage, unabhängig davon, ob der Ausschluss als rechtens eingestuft werden wird:

1. der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch NACH der Ehescheidung in Deutschland geprüft und entschieden werden. Richtig?

2. WO kann ich das jetzt in Gang bringen?

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 13.01.2012 - 05:50 Uhr

Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Darstellung wendet das Gericht bei der Scheidung deutsches Recht nicht an, obwohl dieses ebenso möglich gewesen wäre. Die Tatsache, dass eine Ehe nicht in Deutschland geschieden wird, bedeutet nicht zwangsläufig, das immer des Recht des Staates in welchem die Scheidung anhängig ist, anzuwenden ist. Auch ausländische Gerichte können, bei vorliegen der Voraussetzungen, deutsches Recht anwenden.

Da das Gericht nach Ihrer Darstellung deutsches Recht nicht anwendet, kann das Verfahren über den Versorgungsausgleich nach der Ehescheidung in Tschechien in Deutschland durchgeführt werden. In Ihrem Fall begehren Sie die Entscheidung, dass dieser wegen der Vereinbarung nicht durchgeführt wird.

Der Antrag ist, wenn Sie ihn einreichen bei dem Familiengericht zu stellen, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

MIt freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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Weitere Anmerkung vom Fragesteller am 13.01.2012 - 06:55 Uhr

Danke