Schulbezirkswechsel
- Frage #106235 vom 19.12.2011 - 13:35 Uhr
- Thema: Schul- und Hochschulrecht
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Tochter ist dieses Jahr eingeschult worden. Vor kurzem sind wir umgezogen.
Laut Einzugsgebiet müsste unsere Tochter nun eine neue Schule besuchen.
Das wollen wir vermeiden. Laut Direktorin ist ein formloser Schulbezirkswechsel zu beantragen und triftige Gründe zu nennen.
Wir formulieren wir einen solchen Antrag am besten und was können wir für Gründe anbringen?
Danke für die Antwort!

Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Vorab: diese Plattform dient in erster Linie der Erstberatung, so dass an dieser Stelle ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts aus der Ferne leider kein vollständiger Antrag vorformuliert werden kann. Dieses wäre grundsätzlich nur im Rahmen einer gesonderten Beauftragung möglich, wofür mich Ihnen auch gerne zur Verfügung stehe.
An dieser Stelle kann ich Ihnen aber mitteilen, wie ein solcher Antrag aufgebaut sein sollte.
Der Hinweis, dass der Antrag formlos möglich ist , ist grundsätzlich zutreffend. Hiermit ist gemeint, dass es keine amtlichen Vordrucke oder gesetzlich vorgeschriebene Form gibt.
Der Antrag sollte aber schriftlich eingereicht werden. Weiterhin muss auch ein klarer Antrag formuliert sein. Ein Antrag könnte in etwa wie folgt lauten: Hiermit beantrage ich, Name,Anschrift, als Vater/Mutter meiner Tochter, Name, Anschrift, Geburtsdatum, dass meine Tochter weiterhin bei Ihnen auf der XY-Schule in der XY- Klasse für das Schuljahr XY die Schule besucht und dort eingeschult bleibt.
Zur Begründung könnten mehrere Gründe angeführt werden. Ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts ist leider eine Begründung an dieser Stelle schwierig.
Wichtige Gründe wären jedoch ein kürzerer Schulweg im Gegensatz zu der eigentlichen Schule sowie eine starke soziale Bindung des Kindes ( also insbesondere an Lehrer und Freunde auf der Schule).
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt