Selbstanzeige

  • Frage #106246 vom 02.01.2012 - 20:20 Uhr
  • Thema: Strafrecht
  • Einsatz: € 50,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Hallo ich habe gegen mich selber eine selbstanzeige wegen betrug gemacht es handelt sich um denn sogenannten paypayl betrug es sind nur kleine summen zwischen 100euro insgesamter schaden.nun die frage bin schon vorbestraft und bin zur zeit auf bewährung wie sieht der straframen aus und is die selbstanzeige straffbefreihent oder straffmildernt
und kann ich hoffen auf verlängerung der bewährung ?

Antwort vom 02.01.2012 - 20:30 Uhr

Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena
Telefon: 03641801257, Fax: 032121128582

Sehr geehrter Herr Mucha,

Sie können doch die 50 Euro nicht bezahlen.

Sie machen sich nur wegen eines weiteren Betruges strafbar.

Bitte besorgen Sie sich einen weiteren Beratungsschein und melden sich dann wieder - damit der Anwalt auch wirklich bezahlt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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