Sitzungsprotokolle der Kommunalparlamente in Bayern

  • Frage #103012 vom 30.08.2007 - 11:50 Uhr
  • Thema: Verwaltungsrecht
  • Einsatz: € 15,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

1. Kann jeder Bürger in Bayern die Protokolle von Gemeinderats-, Stadtrats- und Ausschußsitzungen einsehen?
2. wenn nein
- Rechtsgrundlage?
3. wenn ja
- Rechtsgrundlage
- besteht ein grundsätzliches Einsichts- oder Auskunftsrecht?
- Formalitäten?
zuständige Stelle in der Kommunalverwaltung?
schriftliche Anforderung?
persönliche Einsichtnahme zu den üblichen Behördenzeiten oder gegen Voranmeldung?
Anspruch auf Herausgabe von Kopien (gegen Bezahlung)?

Die Frage wurde beantwortet.
Die Antwort ist nicht öffentlich zugänglich und kann nur vom Fragesteller eingesehen werden.