Unterhaltspflicht für uneheliche Kinder

  • Frage #106276 vom 26.01.2012 - 20:07 Uhr
  • Thema: Zivilrecht
  • Einsatz: € 30,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Innerhalb welcher Frist muss der Vater über die Vaterschaft eines unehelichen Kindes informiert werden?
Besteht rückwirkende Unterhaltszahlung wenn sich die Mutter erst nach 15 Jahren meldet?

Antwort vom 26.01.2012 - 20:33 Uhr

Sehr geehrter Ratsuchender,

eine bestimmte Frist zur Information sieht das Gesetz nicht vor.

Meldet sich die Mutter erst 15 Jahre nach der Geburt können die Unterhaltsansprüche aber verwirkt sein, d.h. sie können nicht mehr geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Mutter die Vaterschaft kannte und die Ansprüche auch hätte geltend gemacht werden können.

Da es sich um ein nichteheliches Kind handelt, ensteht der Anspruch auf Unterhalt ab Geburt des Kindes, auch wenn die Vaterschaft erst Jahre später festgestellt wird.

Hätte die Mutter aber ohne weiteres die Ansprüche geltend machen können, ist hier von der Verwirkung auszugehen, das bedeutet, dass rückständige Ansprüche nicht mehr bestehen.

Haben Sie als Vater aber z.B. im Ausland gelebt und konnten Unternhaltsansprüche gar nicht oder nur mit Verzögerungen geltend gemacht werden, kann sich aber eine andere Beurteilung ergeben.

Dann können auch rückständige Ansprüche bestehen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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