Vergleich zur Firmeninsolvenz

  • Frage #106216 vom 01.12.2011 - 13:02 Uhr
  • Thema: Insolvenzrecht
  • Einsatz: € 40,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Guten Tag,

ich bin mit meiner Firma in Insolvenz gegangen.
Jetzt haben wir uns mit der Bank verglichen und
die Vereinbarung ist bereits unterschrieben. Für mich hat mein Anwalt gegengezeichnet. Nur ein Passus mach mir noch Sorgen. "Herr ..... erklärt
derzeit und auch zukünftig bei seinem Bruder angestellt zu sein für ein bruttogehalt von 1700 Euro Brutto" Darf ich jetzt nie wieder mehr als 1700 Euro verdienen?? Von der Verpflichtung das ich der Bank Verdienstunterlagen wie Steuerausgleich etc zukommen lassen muß steht nichts geschrieben.
Nur der eine Passus.
mfg

Antwort vom 01.12.2011 - 13:24 Uhr

Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla

Rechtsanwaltskanzlei Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven
Telefon: 0471/140-241, Fax: 0471/140-244

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Ohne den gesamten Sachverhalt und insbesondere den gesamten Wortlaut des Vergleichs zu kennen ist eine abschließende Beurteilung aus der Ferne leider schwierig.

Isoliert betrachtet handelt es sich hier aber um eine Erklärung und nicht um eine Verpflichtung. Für eine Verpflichtung im Sinne eines Arbeitsvertrages oder einer Lohnabrede ist nämlich im Sinne der allgemeinen Vertragsrechtslehre ein Einverständnis von beiden Seiten (also Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber) erforderlich.

Lediglich dadurch, dass eine Person erklärt ein Vertragsverhältnis zu bestimmten Konditionen zu haben, wird die andere Person noch nicht verpflichtet. Die Frage ist aber (und daher müsste schon der gesamte Wortlaut der Vereinbarung bekannt sein), ob durch die Gegenzeichnung des Rechtsanwalts jedoch eine verbindliche Abrede zu Stande gekommen ist.

Dieses bedeutet aber nicht, dass Sie in alle Zukunft nicht mehr als 1700.- € verdienen können.

Genau wie in einem normalen Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag auch, können nämlich auch andere Löhne im gegenseitigen Einverständnis ( zum Beispiel eine Lohnerhöhung) vereinbart werden.

Selbstverständlich kann man Ihren Arbeitgeber/Ihren Bruder hierzu nicht zwingen. Sofern er auf den Arbeitsvertrag verweist, dort einen Lohn von 1700 € festgeschrieben ist und er zu einer Änderung des Lohns nicht bereit ist, können Sie rechtlich leider nicht viel machen.

Die andere Frage ist natürlich was passiert (ob dieses im Endeffekt sogar den Vergleich gefährdet), wenn ihr Bruder ihnen doch mehr bezahlt und die Bank dieses mitbekommt. Hier käme es insbesondere darauf an, was in dem Vergleich hierzu geregelt ist. Da ich den Inhalt des Vergleichs nicht kenne, kann ich an dieser Stelle im Rahmen einer Erstberatung leider keine abschließende Auskunft hierzu geben.

Am sichersten wäre es aber natürlich, wenn Sie zumindest für die Laufzeit des Vergleichs (also bis alle Schulden beglichen sind), die Grenze von 1700.- € einhalten würden.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 01.12.2011 - 16:14 Uhr

Sorry Sie haben mich nicht richtig verstanden. Es geht nicht um meinen Bruder sondern um die Bank. Wir haben eine Vereinbarung getroffen wonach die Bank gegen Zahlung von 18000 Euro auf sämtliche Forderungen gegen mich privat sowie Forderungen aus der Firmeninsolvenz gegen mich als Bürge verzichtet. Der oben erwähnte Passus bereitet mir Probleme da ich mich im Januar nächsten Jahres selbständig machen will und dann wohl mehr als 1700 Euro verdienen werde. Kann die Bank dann wieder nach beispielsweise 1 Jahr kommen und Gehaltsabrechnungen fordern?? Eigentlich schließt man ja diesen Vergleich damit ich anschließend meine Ruhe habe. Wozu zahlen wir sonst das Geld??

mfg

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 06.12.2011 - 15:37 Uhr

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für den Nachtrag.

Sie haben in Ihrer Ausgangsfrage geschrieben:

".......derzeit und auch zukünftig bei seinem Bruder angestellt zu sein für ein bruttogehalt von 1700 Euro Brutto."

Selbstverständlich sollte der Vergleich geschlossen werden, damit beide Seiten Ruhe haben. Dieses setzt natürlich aber auch voraus, dass der Vertrag eingehalten wird.

Wie bereits mitgeteilt kommt es darauf an, ob die eben von mir zitierte Aussage aus dem Vergleich als reine Erklärung oder als Verpflichtung gewertet werden muss.

Ohne Kenntnis des gesamten Vergleichs ist dieses aber wie bereits mitgeteilt im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht abschließend zu beurteilen.

Theoretisch kann die Bank schon Gehaltsabrechnungen fordern, sobald der Vergleich nicht mehr eingehalten wird.

Die Frage ist also, ob ein Übergang in die Selbstständigkeit als Nichteinhalten des Vergleichs gewertet werden kann.

Wie bereits gesagt würde ich dieses bei einer isolierten Betrachtung der von Ihnen genannten Formulierung grundsätzlich nicht annehmen, im Ergebnis müsste dieses aber unter Berücksichtigung des gesamten Wortlauts des Vergleichs abschließend geprüft werden

Sofern und solange Sie den Vergleich einhalten,also insbesondere ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Sicherheitshalber sollten sie gegebenenfalls mit der Bank sprechen und eine Nachtragsvereinbarung aufnehmen, wonach sie auch im Falle der Selbstständigkeit eine bestimmte monatliche Summe weiterzahlen.

Sie müssen die Bank aber auch verstehen. Die Selbstständigkeit ist aus Sicht der Bank ein Risiko im Gegensatz zu dem sicheren Gehalt aus ihrem Anstellungsverhältnis.

Meiner Erfahrung nach ist ein offenes ehrliches Gespräch kurz vor Beginn der Selbstständigkeit der beste Weg.


Ich hoffe ihre Nachfrage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag und alles Gute!


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt