Verjährung
- Frage #103161 vom 12.10.2007 - 15:05 Uhr
- Thema: Handelsrecht
- Einsatz: € 35,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Wir sind Gewerbetreibende und haben einen Geschäftspartner in Polen. (Seit 2004 EU)
In 2003 und 2004 wurden von dem polnischen Geschäftspartner Ware an uns geliefert, damals wurde mündlich vereinbart dass es sich um Kommissionsware handelt.
Die Rechnungen zu den Warenlieferungen waren aber „normale“ Rechnungen, keine „Kommissionsrechnungen“ weil es diese Art oder Form der Rechnung in Polen angeblich nicht gibt?!?!?
Jetzt in 2007 sagt der polnische Geschäftspartner dass es sich damals um keine Kommissionsware gehandelt hat, sondern um „normale“ Warenlieferungen und verlangt sofortige Zahlung.
Die Rechnungen wurden vorher nie angemahnt bzw. es wurden auch keine Zahlungen erwartet.
Die Waren nimmt er nicht zurück und wenn er sie zurücknehmen würde, würde er uns KEINE Gutschrift erstellen!!!
Gerichtsstand in Polen.
Nach deutschem Recht Verjährungsfrist 3 Jahre, nach Recherche im Internet habe ich dieses gefunden:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach polnischem Recht 10 Jahre (Art. 118 Kodeks ciwilny (KC) - Zivilgesetzbuch)
Handelt es sich aber auf Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Führung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, so beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre (Art. 118 KC a.E.).
Im Falle Forderung aufgrund eines Kaufvertrages (z.B. die Kaufpreisforderung) beträgt die Verjährungsfrist sogar nur 2 Jahre (Art. 554 KC).
Sind diese Rechungen aus den Jahren 2003 und 2004 demnach verjährt.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage

Die Frage wurde beantwortet.
Die Antwort ist nicht öffentlich zugänglich und kann nur vom Fragesteller eingesehen werden.