Vollstreckung einer Wohngeldrückforderung
- Frage #103874 vom 30.04.2008 - 09:50 Uhr
- Thema: Verwaltungsrecht
- Einsatz: € 20,00 (Rechnung per E-Mail)
- Status: Beantwortet

Es wird aus einem bestandskräftigen Rückforderungsbescheid zuviel gezahltes Wohngeld aus den Jahren 1996 bis ungefähr 2003 vollstreckt. Bis Ende des vergangenen Jahres hatte ich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Wohngeldstelle getroffen, wonach ich die Forderung mit monatlichen Raten i.H.v. 100,00 € bedient habe. Wegen eines finanziellen Engpasses bat ich im Herbst des vergangenen Jahres um Aussetzung der Ratenzahlung für maximal 6 Monate. Von nun an entwickelte die Sache eine merkwürdige Eigendynamik. Plötzlich (Anfang des Jahres) erhielt ich von der Vollstreckungsstelle eine Androhung der Vollstreckung (mit handschriftlich korrigierter Adresse), ohne vorher eine Zahlungsaufforderung erhalten zu haben. Ich habe mich darauf hin erneut an die Wohngeldstelle gewandt und eine erneute Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Nachdem diese dort vorlag, erklärte mir die zuständige Mitarbeiterin aber, dass sie nicht mehr zuständig wäre, nunmehr die Vollstreckungsabteilung. Einkommensnachweise wurden von mir vorgelegt, der Steuerbescheid für 2006 ebenso (das war im Februar 2008). Ich bat um Mitteilung der entstandenen Vollstreckungskosten, die für mich nicht nachvollziehbar sind. Nun (zwei Monate noch Vorlage des Steuerbescheides) bezichtigt man mich der "massiven Manipulation" der Unterlagen. Ich habe die Steuernummer unkenntlich gemacht. Nebenbei - die Ratenzahlung von 100,00 € läuft ungehindert!
Frage:
Ist die Vollstreckung - so wie sie bisher läuft - rechtens?
Können mir Nachteile aus der Tatsache entstehen, dass ich in der überlassenen Kopie die Steuernummer geschwärzt habe?

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