Welches Recht bzw. welcher Gerichtsstand? Abtretung?

  • Frage #105034 vom 22.05.2009 - 15:55 Uhr
  • Thema: Handelsrecht
  • Einsatz: € 50,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

1. Ein deutsches Einzelhandelsgeschäft bestellt bei einer in D wohnenden indonesischen Repräsentantin einer indonesischen Herstellerfirma/Exportfirma Babybekleidung. Das Geschäft kommt (per Email und telefonisch) in Deutschland zustande. Das dt. Einzelhandelsgeschäft bezahlt jedoch nur einen Teil der gelieferten Ware.
Frage: Welches Recht (indon. oder dt.) ist hier anzuwenden bzw. wo ist der Gerichtsort?

2. Ein Deutscher (Import – Export) hat Forderungen an eben jene indon. Firma in etwa der gleichen Höhe (wie in Nr. 1). Kann die indon. Firma ihre Forderungen (die sie an das deutsche Einzelhandelsgeschäft hat) an den deutschen Gewerbetreibenden abtreten und dieser dann diese Forderungen (des Einzelhandelsgeschäfts) ggf. gerichtlich einklagen?

Antwort vom 22.05.2009 - 17:38 Uhr

Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla

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