WG Auflösung

  • Frage #106264 vom 15.01.2012 - 22:10 Uhr
  • Thema: Mietrecht
  • Einsatz: € 25,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

Meiner WG (5 Mitbewohner, ein Gedamtschuldnerischer Mietvertrag) liegt eine Kündigung zum 31.01. vor. Der Vermieter möchte am 31. um 10:00 Uhr eine Schlüsselübergabe vornehmen.
Nun ist es so das ein Mitbewohner definitiv wohnen bleiben will!
Wir haben nun die Möglichkeit am 31. unsere Schlüssel an die Hausverwaltung zu geben und auszuziehen, was in einem Protokoll schrieftlich festgehalten wird. Wir stehen dann immer noch im Mietvertrag und werden unbsereKaution vermutlich nie wiedersehen.
Die andere Möglichkeit wäre es den Schlüssel an den ersten Mitbewohner zu gebeben, der die anderen Räume auf eigene Fasut untervermieten will.
Wir würden dann unsere Kaution bekommen, aber ebenfalls weiterhin im Mietvertrag stehen.

Welche Kosequenzen haben die Möglichkeiten und welche ist die sicherere?
Vielen Dank für die Antwort!

Antwort vom 16.01.2012 - 00:14 Uhr

Rechtsanwalt Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla

Rechtsanwaltskanzlei Newerla
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Die Frage wurde beantwortet.
Die Antwort ist jedoch (noch) nicht öffentlich zugänglich.