wohn- und nießbrauchrecht

  • Frage #104115 vom 14.07.2008 - 11:37 Uhr
  • Thema: Immobilienrecht
  • Einsatz: € 50,00 (Rechnung per E-Mail)
  • Status: Beantwortet

mein sohn will sich eine eigentumswohnung kaufen. die wohnung wird über eine bank finanziert. ich möchte ihm dazu mit 20 - 30.000 euro unter die arme greifen. bedingung ist, daß ich bis zu meinem tode das wohn- und nießbrauchrecht eingetragen bekomme. meine frage nun ist, wie geht man da vor? kann das recht mit im grundbuch eingetragen werden? und wie sicher ist diese sache für mich, daß ich in dieser wohnung auch in ruhe leben kann? mit freundlichem gruß

Antwort vom 14.07.2008 - 12:07 Uhr

Die Frage wurde beantwortet.
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Einmalige Nachfrage des Fragestellers am 16.07.2008 - 09:10 Uhr

wonach richtet sich bei einer zwangsversteigerung der wertmäßig zu ermittelnde geldanspruch?

Antwort des Beraters auf die Nachfrage am 16.07.2008 - 09:21 Uhr

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