Frage

Kinderfreibetrag volljähriges und minderjähriges Kind

Fachbereich Steuern / Fragennummer : 105548

Thema: EinkommensteuerHerkunftsland: Deutschland
Einsatz: EUR 39,00Rechnung: per E-Mail
  Status: Beantwortet
  

Frage vom 07.03.2010 - 09:44 Uhr

In meinem Einkommensteuerbescheid 2009 wurde der Kinderfreibetrag meiner volljährigen Tochter (29.03.91 Schülerin ohne Einkommen) anerkannt, die minderjährige Tochter (05.09.93) nicht. 2008 habe ich mit selben Rahmenbedingungen ( gleiches Jahresbrutto) beide Freibeträge unter Anrechnung des Kindergeldes erhalten. Dieses Jahr verliere ich dadurch ca. 1100.-EUR Erstattung?
Der einzige Unterschied zur Erklärung 2008 ist, daß ich einen Freibetrag wegen der gefahrenen Kilometer (Pendler mit 86 km täglich/ Strecke) eingetragen hatte.
kann ich dem Bescheid widersprechen?

mit freundlichen Grüßen
Marie0407




:: Antwort

Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) Jens Keese
Echternstr.7, 38100 Braunschweig
Telefon : 0531/3890044, Fax : 05361/95729718

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Antwort vom 07.03.2010 - 10:45 Uhr

Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich nach dem geschilderten Sachverhalt gerne wie folgt beantworte.
Leider geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor, ob Sie mit dem Vater Ihrer Kinder verheiratet sind und zusammen veranlagt werden oder evtl. ledig, geschieden sind bzw. dauernd getrennt leben.

Der Kinderfreibetrag, der sich aus dem so genannten Existenzminimum und somit aus dem Grundbedarf eines Kindes berechnet, beträgt für das Jahr 2009 je Elternteil 1.932 Euro und 3.864 bei Zusammenveranlagung. Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu.

Daneben gibt es zusätzlich einen "Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Er gilt für alle voll- und minderjährigen Kinder. Damit soll der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes abgedeckt werden. Für das Jahr 2009 beträgt der Freibetrag 1.080 Euro pro Jahr und Kind (Zusammenveranlagung 2.160 Euro im Jahr 2009).

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung kommen unter Anrechnung des gewährten Kindergeldes nur dann zum Ansatz, wenn sie günstiger als das Kindergeld sind. Dies prüft das Finanzamt automatisch. In der Summe steht den Eltern für das Jahr 2009 insgesamt ein Freibetrag in Höhe von 6.024 Euro je Kind zu.

Ob in Ihrem Fall der Kinderfreibetrag günstiger ist als das gewährte Kindergeld kann ich im konkreten Fall nur unter Vorlage einer Kopie des Einkommensteuerbescheides und der Steuererklärung beurteilen.

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheides haben, empfiehlt es sich auf jeden Fall innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat schriftlich oder zur Niederschrift beim Finanzamt Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und um Erläuterung zu bitten, weshalb der Freibetrag für die minderjährige Tochter nicht berücksichtigt wurde.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben ein weiter geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Keese
Steuerberater


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